Steuerrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Steuerrechts. Unsere Kompetenzen liegen hierbei besonders in den Bereichen des Steuerstrafrechts, wozu auch die Gestaltung von Selbstanzeigen gehört und im Bereich der Steuerberaterhaftung. Daneben vertreten wir Sie außergerichtlich bei Streitfällen wie Pfändungen und persönlicher Inanspruchnahme durch den Fiskus.
Die Finanzverwaltung ist bei Konflikten mit Unternehmern oft in einer starken Position und nur bedingt verhandlungsbereit. Pfändungen, Schätzungen und persönliche Haftung von Geschäftsführern für Unternehmen sind wirkungsvolle Instrumente gegenüber Bürgern und Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren und sich gegenüber der Verwaltung zu behaupten.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Steuerberaterhaftung. Das Feld der Steuerberatung ist sehr weit, da es steuerrechtliche wie betriebswirtschaftliche Aspekte umfasst. Von der Steuergestaltung, der Buchhaltung, den Lohn- und Gehaltsabrechnungen und den verschiedenen Jahresabschlüssen, über Unternehmensgründungen, Personal- und Investitionsentscheidungen bis hin zur Unternehmensnachfolge stehen Steuerberater Ihren Mandanten in den verschiedensten Situationen zur Seite – auch wenn es um die Vertretung gegenüber Finanzämtern oder Finanzgerichten geht.