Insolvenzanfechtung
Als Kanzlei haben wir im Insolvenzrecht einen Schwerpunkt gebildet. Deshalb können wir Sie auch kompetent und zielgerichtet bei Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter vertreten.
Für viele Unternehmer ist eine Insolvenzanfechtung schwer nachvollziehbar. Eigentlich hat man als Unternehmer alles richtig gemacht: Man hat mit Druck, Ratenzahlungen oder Schuldenerlass oder durch Zwangsvollstreckung nach womöglich jahrelangem Rechtsstreit vom Schuldner Zahlungen erhalten, die nun vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Richtig ist: Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, vergangenene Rechtsgeschäfte des insolventen Unternehmers anzufechten. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter bereits kassierte oder vollstreckte Beträge zurück holen. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden oder der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit hatte.
Der betroffene Unternehmer kann sich gegen solche Ansprüche alleine kaum wehren, da ihm als Begünstigten immer unterstellt wird, er habe von der Krise des Schuldners gewusst. Es genügt oft schon, Ratenzahlungen entgegen genommen zu haben, obwohl dies anfänglich nicht vereinbart war.