Ihre Anwälte für
Insolvenzanfechtung
Insolvenzanfechtung Effektive Vertretung gegen Insolvenzverwalter
Als Kanzlei haben wir im Insolvenzrecht einen Schwerpunkt gebildet. Deshalb können wir Sie auch kompetent und zielgerichtet bei Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter vertreten.
Für viele Unternehmer ist eine Insolvenzanfechtung schwer nachvollziehbar. Eigentlich hat man als Unternehmer alles richtig gemacht: Man hat mit Druck, Ratenzahlungen oder Schuldenerlass oder durch Zwangsvollstreckung nach womöglich jahrelangem Rechtsstreit vom Schuldner Zahlungen erhalten, die nun vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Richtig ist: Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, vergangene Rechtsgeschäfte des insolventen Unternehmers anzufechten. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter bereits kassierte oder vollstreckte Beträge zurück holen. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden oder der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit hatte.
Der betroffene Unternehmer kann sich gegen solche Ansprüche alleine kaum wehren, da ihm als Begünstigten immer unterstellt wird, er habe von der Krise des Schuldners gewusst. Es genügt oft schon, Ratenzahlungen entgegen genommen zu haben, obwohl dies anfänglich nicht vereinbart war.
Gegen solche Ansprüche ist bei fachkundiger Vertretung eine Abwehr sehr gut möglich. Die entscheidenden Vorschriften haben einen weiten Auslegungsspielraum. Zudem ist die Rechtsprechung bei Insolvenzanfechtung sehr dynamisch. Gerade bei diesen Streitigkeiten kommt es deshalb auf genaue Kenntnisse der Rechtsprechung an.
Zumindest lässt sich oft eine Reduktion der geforderten Zahlung erreichen. Leider wissen das viele Unternehmer – und auch viele Anwaltskollegen ohne Kenntnis vom Insolvenzrecht – nicht. Daneben ist bei der Verhandlung die besondere Situation von Insolvenzverwaltern zu beachten. Diese sind bei konstruktiver Zusammenarbeit oft genug außergerichtlich gesprächsbereit, wenn man den richtigen Ton trifft und die nötigen Branchenkenntnisse hat.
Wir vertreten Sie mit unserer Fachkompetenz und unserer Erfahrung. Mit einer klugen Verhandlungsstrategie können wir Ihnen helfen, diesem außergerichtlich oder – falls erforderlich – im Rechtsstreit erfolgreich zu begegnen und den für Sie drohenden Schaden zu verhindern oder zumindest zu mindern.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine vorbeugende Vertrags- oder AGB-Gestaltung ebenso wie die gezielte Steuerung der Inkassobemühungen zur künftigen Vermeidung von Insolvenzanfechtungsrisiken.