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Zuversicht bei Adendorfer EC

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

04-02-2020

Für Aufregung sorgte jüngst die öffentliche Bekanntmachung eines Handelsregister-Eintrags den Adendorfer EC betreffend. Wie berichtet hatte die Spielbetriebsgesellschaft des Eishockey-Regionalligisten im November vergangenen Jahres durch ihren Geschäftsführer Finn Sonntag ei ... weiterlesen

Für Aufregung sorgte jüngst die öffentliche Bekanntmachung eines Handelsregister-Eintrags den Adendorfer EC betreffend. Wie berichtet hatte die Spielbetriebsgesellschaft des Eishockey-Regionalligisten im November vergangenen Jahres durch ihren Geschäftsführer Finn Sonntag einen Insolvenzantrag stellen müssen, nachdem klar war, dass die komplette Saison wegen der defekten Adendorfer Eishalle ausfallen würde.

In dem Eintrag hieß es nun u.a.: „Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg … vom 1. 1. 2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.“

Der Begriff „aufgelöst“ sorgte teilweise für Irritationen und besorgte Fragen, ob es denn das nun gewesen sei für das Regionalliga-Team des Adendorfer EC. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Christian Schreiber beruhigt und klärt auf: „Das ist eine reine Formalie und ist gesetzlich so geregelt. Wenn das Insolvenz­verfahren eröffnet ist, muss eine Gesellschaft im Handeslregister als aufgelöst eingetragen werden. Das heißt aber nicht, dass sie erloschen ist. Die Spielbetriebs-UG des Adendorfer EC gibt es noch.“

Das Insolvenzverfahren läuft also nach Plan. Aktuell können die Gläubiger ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter eintragen lassen. Am 4. März ist eine Gläubigerversammlung angesetzt. „Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan umzusetzen“, erklärt Schreiber.

Die Gläubiger würden in dem Fall anteilig aus dem Vermögen der Gesellschaft bedient. Schreiber arbeitet darauf hin, dass die Gläubiger bei der Versammlung eine Fortführung der Gesellschaft beschließen. „Dann könnte der AEC in der kommenden Saison wieder Eishockey spielen. Denn nach unseren Informationen sieht es gut aus, dass die Reparaturarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden und es auch Eis gibt“, sagt Schreiber.

Die Eishockey-Fans dürfen also hoffen, dass es nach dem Horrorjahr für den AEC in der Regionalliga weitergeht. Einen Startplatz hätten die Adendorfer durch die Ligenleitung garantiert, weil die Insolvenz unverschuldet zustande kam. Schreiber lässt durchblicken, dass auch ein Budget für die kommende Saison bereits in Planung ist. Immer vorausgesetzt, die Gläubiger beschließen am 4. März die Fortführung der Gesellschaft. „Wir sind auf jeden Fall gut im Zeitplan“, sagt Schreiber zuversichtlich.

„Ich bin relativ entspannt. Sicher gibt es noch viel zu tun. Aber ich glaube, dass wir das hinkriegen“, sagt Finn Sonntag, der im Fall der Fortführung der Spielbetriebsgesellschaft wieder als Geschäftsführer zur Verfügung steht. Unlängst saß er mit dem Steuerberater des Adendorfer EC zusammen, um die Kalkulation für die kommende Eishockey-Saison durchzusprechen. Sonntag erfreut: „Er hat alles als schlüssig bewertet.“

Trendwende bei Firmenpleiten erwartet

www.bild.de

10-12-2019

2020 drohen wieder mehr Insolvenzen! 2019 waren besonders große Namen wie Thomas Cook, Germania und Gerry Weber betroffen + Im nächsten Jahr werden 400 Pleiten mehr als 2019 erwartet Der jahrelange Rückgang der Firmenpleiten in Deutschland ist vorerst beendet… 19 400 Unt ... weiterlesen

2020 drohen wieder mehr Insolvenzen!

2019 waren besonders große Namen wie Thomas Cook, Germania und Gerry Weber betroffen + Im nächsten Jahr werden 400 Pleiten mehr als 2019 erwartet

Der jahrelange Rückgang der Firmenpleiten in Deutschland ist vorerst beendet…

19 400 Unternehmen werden nach Einschätzung von Creditreform bis zum Ende des laufenden Jahres den Gang zum Insolvenzrichter angetreten haben.

Das wären nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei fast genauso viele wie im Jahr 2018 (19 410 Fälle). Noch sind die Zahlen also moderat: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verharrt auf dem niedrigsten Stand seit 25 Jahren.

Seit dem Höchststand im Jahr 2003 mit 39 470 Firmenpleiten haben sich die Fallzahlen halbiert.

2020 werden 400 Pleiten mehr erwartet als in diesem Jahr

ABER: Für das kommende Jahr erwarten die Experten einen Anstieg der Firmenpleiten auf 19 800 Fälle. „Die konjunkturelle Abschwächung in Deutschland schlägt sich zunehmend in den Insolvenzzahlen nieder“, so Creditreform.

Die Kreditversicherung Euler Hermes hatte anhand von Zahlen für die ersten neun Monate 2019 jüngst darauf hingewiesen, dass im laufenden Jahr verstärkt namhafte und große Unternehmen von Insolvenzen betroffen waren:

Unter anderem die Modefirma Gerry Weber, die Fluggesellschaft Germania und das Windanlagen-Unternehmen Senvion. Für viel Aufsehen sorgte zuletzt die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook. Amtliche Zahlen für das Gesamtjahr 2019 veröffentlicht das Statistische Bundesamt im März.

Über 23 Milliarden Euro Insolvenzschäden

Und die Pleite von großen Namen sorgt für großen Schaden!

Die Insolvenzschäden für die Gläubiger nahmen im Zuge zahlreicher größerer Insolvenzen im Jahr 2019 um 3,4 Mrd. Euro auf insgesamt 23,5 Mrd. Euro zu. Die durchschnittliche Schadenssumme für die Insolvenzgläubiger – dazu zählen beispielsweise Banken, Lieferanten und sonstige Kreditgeber – stieg auf 856 000 Euro je Insolvenzfall.

Zu einem Anstieg kam es auch bei den Insolvenz-bedingten Arbeitsplatzverlusten. Rund 218 000 Stellen sind infolge der diesjährigen Unternehmensinsolvenzen bedroht bzw. weggefallen (2018: 198 000).

Berlin ist Insolvenz-Hauptstadt

In Berlin sind in diesem Jahr im Bundesvergleich die meisten Unternehmen in die Knie gegangen. Pro 10 000 Unternehmen meldeten 92 Insolvenz an, wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform am Dienstag auf Grundlage einer Schätzung mitteilte.

Damit rutschten in der Hauptstadt – relativ gesehen – mehr Unternehmen in die Pleite als in den übrigen Bundesländern. Thüringen ist mit 33 am wenigsten betroffen.

Gleichzeitig wächst auch die Zahl der Fast-Pleiten

„Zombie-Unternehmen“ – so werden Unternehmen genannt, die schon lange Verluste machen – und trotzdem nicht pleitegehen. Es sind EZB-Chef Mario Draghi (72) und dessen Nullzinsen, die diese Untoten am Leben halten.

▶︎ Denn: „Obwohl die Zombie-Unternehmen eigentlich nicht mehr wettbewerbsfähig sind, können sie sich durch den einfachen Zugang zu Kapital im Markt halten. Anders gesagt: Die niedrigen Zinsen sind für diese Unternehmens-Zombies gefährliches Kapital-Viagra“, sagt Prof. Dr. Lucas Flöther, Sprecher der Insolvenzverwalter-Vereinigung Gravenbrucher Kreis zu BILD.

Seit Mario Draghi als Chef der Europäischen Zentralbank in 2014 den Nullzins eingeführt hat, sind ihre Reihen stetig gewachsen. Denn die Nullzinsen haben Banken dazu gebracht, Zombie-Unternehmen mit billigen Krediten durchzufüttern.

Verarbeitendes Gewerbe besonders betroffen

2019 ist es zu einem spürbaren Anstieg der Insolvenzen im Verarbeitenden Gewerbe gekommen (plus 6,6 Prozent).

Dabei dürfte sich die anhaltende Schwäche der Industrie bemerkbar machen. Auch mittlere Unternehmen als Zulieferer der „Großen“ werden zunehmend in Mitleidenschaft gezogen und spüren die Auswirkungen.

In den stärker binnen-konjunkturabhängigen Branchen, wie dem Baugewerbe (minus 2,8 Prozent) und dem Handel (minus 2,9 Prozent), entwickelten sich die Insolvenzzahlen dagegen weiter rückläufig. Im Dienstleistungsgewerbe war ein leichter Anstieg (plus 0,9 Prozent) zu beobachten.

Eishockey in Adendorf - Gemeinde und Insolvenzverwalter unterstützen den Neustart

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

29-11-2019

Wie geht es weiter mit dem Eishockey in Adendorf? Nachdem die Adendorfer EC Eishockey-Betriebsgesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt hat, trafen sich jetzt Vertreter der Gesellschaft, Sponsoren, Adendorfs Bürgermeister Thomas Maack sowie der vorläufige Insolvenzverwalter C ... weiterlesen

Wie geht es weiter mit dem Eishockey in Adendorf? Nachdem die Adendorfer EC Eishockey-Betriebsgesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt hat, trafen sich jetzt Vertreter der Gesellschaft, Sponsoren, Adendorfs Bürgermeister Thomas Maack sowie der vorläufige Insolvenzverwalter Christian Schreiber. Alle Beteiligten hoffen, dass im Januar konkrete belastbare Zahlen für die anstehenden Sanierungsarbeiten am Walter-Maack-Eisstadion und die Umsetzung eines Insolvenzplans für die Gesellschaft vor-gelegt werden können, um die Planungen für die kommende Saison rechtzeitig vertiefen zu können, vermeldet die Gesellschaft in einer Pressemitteilung. Demnach habe der Verwaltungsausschuss für die Sanierung des Eisstadions einem Budget von 750 000 Euro für die Sanierung zugestimmt. Ein entsprechender Ratsbeschluss soll Anfang Dezember gefasst werden. Sonntag zeigte sich optimistisch, dass das Regionalliga-Eishockey dem Standort Adendorf erhalten bleibe. Viele Spieler hätten bereits signalisiert, in der kommenden Saison erneut für den AEC die Schlittschuhe schnüren zu wollen. Insolvenzverwalter Schreiber hob hervor, welch wichtiges Signal das eindeutige Bekenntnis der Gemeinde zum Erhalt des Eisstadions auch für die Sanierungsmöglichkeiten der insolventen Gesellschaft darstelle. lz

Presseerklärung der Adendorfer EC Eishockey-Betriebs UG (haftungsbeschränkt)

www.adendorfer-ec.com

28-11-2019

In der vergangenen Woche musste die Adendorfer EC Eishockey–Betriebs UG (haftungsbeschränkt) beim zuständigen Amtsgericht Lüneburg einen Insolvenzantrag stellen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die angestammte Heimspielstätte, dass Walter-Maack–Eisstadion, in der ... weiterlesen

In der vergangenen Woche musste die Adendorfer EC Eishockey–Betriebs UG (haftungsbeschränkt) beim zuständigen Amtsgericht Lüneburg einen Insolvenzantrag stellen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die angestammte Heimspielstätte, dass Walter-Maack–Eisstadion, in der laufenden Saison nicht genutzt werden könnte. Nun fand an gestrigen Abend ein erstes Treffen zwischen Vertretern der Gesellschaft, Sponsoren, dem Bürgermeister der Gemeinde Adendorf, Herrn Maack, sowie dem vom Amtsgericht Lüneburg eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Schreiber, statt. Das Treffen sollte dazu dienen, Über die Zukunft des Eisstadions sowie etwaige Sanierungsmöglichkeiten für das Adendorfer Eishockey zu informieren. Bei den Sponsoren fand das Treffen regen Zuspruch, so dass sich schließlich 20 Teilnehmer im Sitzungssaal des Adendorfer Rathauses einfanden.

Zunächst ergriff Bürgermeister Maack das Wort und stellte dar, wie es letztlich am vorvergangenen Freitag zu der Entscheidung kam, die für Dezember 2019 geplante Aufnahme des Betriebes des Eisstadions aus Sicherheitsgründen abzusagen. Auslöser für die Umstände, die letzten Endes dazu führten, die Halle geschlossen zu halten, waren zum einen die Lieferung und Befüllung falschen Motoröls für die Anlage sowie zum anderen die festgestellten Korrosionsschäden am Kessel. Die Absage des Betriebes hatte auch unmittelbar zur Folge, dass die erste Herrenmannschaft des AEC für die laufende Saison keine Heimspielstätte hatte. Auch Ausweichspielstätten waren nicht aufzutun. In der Folge sah man sich aufgrund laufender Verpflichtungen, denen nun künftig keine Einnahmen mehr entgegenstünden, zur Stellung eines Insolvenzantrags gezwungen.

Herr Maack berichtete der Zuhörerschaft, dass die Gemeinde die Problematik sehr ernst nehme und es insbesondere auch ihm als Verwaltungschef ein Herzensanliegen sei, das Eisstadion für Adendorf und Umgebung zu erhalten. Aus diesem Grunde habe bereits an diesem Montag der Verwaltungsausschuss getagt und für die Sanierung des Eisstadions einem Budget von 750.000 € zugestimmt. Ein entsprechender Ratsbeschluss solle Anfang Dezember 2019 gefasst werden. Herr Maack zeigte sich darüber hinaus guter Hoffnung, dass dieses Budget durch Fördergelder noch erweitert werden könne, so dass in jedem Fall eine nachhaltige Sanierung der Eisspielstätte erfolgen könne. Bereits am darauffolgenden Dienstag sei ein Fachmann mit den vorzunehmenden Planungen und Kalkulationen beauftragt worden. Noch vor Weihnachten werden der Gemeinde voraussichtlich erste Ergebnisse vorliegen, so dass dann auch zeitnah eine Ausschreibung erfolgen könne. Herr Maack äußerte Zuversicht, dass sämtliche erforderlichen Arbeiten so zügig ausgeführt werden könnten, dass der Eisbetrieb spätestens Ende September 2020 wieder aufgenommen werden könne.

Alsdann erläuterte auch Herr Sonntag noch einmal den Gang der Ereignisse und die auch für ihn persönlich sehr schweren letzten Tage und Wochen, zeigte sich aber zugleich optimistisch, dass das hochklassige Eishockey dem Standort Adendorf erhalten bleibe. So gebe es unter anderem bereits die Zusage des Verbandes, dass der AEC im kommenden Jahr, also in der Saison 2020/21, wieder in der Regionalliga Nord starten dürfe. Ebenso hätten viele Spieler bereits signalisiert, in der kommenden Saison sehr gern erneut für den AEC die Schlittschuhe schnüren zu wollen.

Der gerichtlich bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Schreiber, führte sodann aus, dass er zunächst beauftragt sei, sich ein Bild über die Vermögenslage der Gesellschaft zu verschaffen, gleichzeitig werde er aber auch Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Hierbei komme insbesondere ein Insolvenzplan in Betracht, der es der Gesellschaft erlauben würde, in der kommenden Saison erneut am Spielbetrieb der Regionalliga Nord teilzunehmen. Derzeit sichte er die ihm von der Gesellschaft überlassenen Unterlagen und befinde sich in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung, die parallel entsprechende Budgetplanungen vornehme. Herr Schreiber hob hervor, welch wichtiges Signal das eindeutige Bekenntnis der Gemeinde zum Erhalt des Eisstadions auch für die Sanierungsmöglichkeiten der insolventen Gesellschaft darstelle. In Zeiten, in denen der Politik häufig vorgeworfen werde, nur zu reden und nicht zu handeln, habe die Gemeinde Adendorf eindrucksvoll gezeigt, dass es auch anders gehe und ihre Handlungsfähigkeit in kürzester Zeit unter Beweis gestellt.

Auch in den Wortbeiträgen der zahlreich vertretenen Sponsoren wurde trotz des zu erwartenden Verlustes der bereits für die laufende Saison gezahlten Sponsorengelder stets die weitere Unterstützung für das Eishockey in Adendorf betont und es wurden sogar Forderungsverzichte in Aussicht gestellt.

Alles in allem bleibt festzuhalten, dass in der Kürze der Zeit aus Richtung der Politik bereits wichtige Signale zum Erhalt des Eishockeys in Adendorf gesendet wurden und ebenfalls in den Sponsorenkreisen weiterhin die Bereitschaft besteht, die Mannschaft auch in dieser Krise tatkräftig zu unterstützen. Nichtsdestotrotz wird die Umsetzung eines Insolvenzplans und die Planung der kommenden Spielzeit zu einem Kraftakt werden, der auch in finanzieller Hinsicht erhebliches Engagement von dritter Seite erfordern wird. Potentielle Förderer und Unterstützer sind daher bereits jetzt gern angehalten, der Geschäftsführung oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter ihr Interesse an einem künftigen Engagement anzuzeigen.

Alle Beteiligten hoffen, dass im Januar 2020 konkrete belastbare Zahlen für die anstehenden Sanierungsarbeiten am Eisstadion und die Umsetzung eines Insolvenzplans für die Gesellschaft vorgelegt werden können, um die Planungen für die kommende Saison rechtzeitig vertiefen zu können.

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Firmenpleiten: Zahl der Insolvenzen in Deutschland deutlich gestiegen

www.zeit.de

10-04-2019

Seit geraumer Zeit wird auf eine Trendwende am Markt gewartet. Vielleicht hat diese bereits eingesetzt, zumindest hält der Verfasser des Artikels dies für möglich. ... weiterlesen

Seit geraumer Zeit wird auf eine Trendwende am Markt gewartet. Vielleicht hat diese bereits eingesetzt, zumindest hält der Verfasser des Artikels dies für möglich.

Insolvenzrecht-Reform hat Schuldnern kaum geholfen

www.wiwo.de

16-07-2018

Nur ein Bruchteil der Verbraucherinsolvenzverfahren wird vorzeitig beendet. Dieser Artikel liefert entsprechende Informationen zu diesem Thema. ... weiterlesen

Nur ein Bruchteil der Verbraucherinsolvenzverfahren wird vorzeitig beendet. Dieser Artikel liefert entsprechende Informationen zu diesem Thema.

Folgen der GroKo für das Insolvenzrecht

www.noerr.com/de

27-02-2018

Die Berufskollegen von Noerr LLP beleuchten die vermeintlichen Auswirkungen der Großen Koalition auf das Insolvenzrecht in Deutschland. Die gelungene Darstellung finden Sie hier. ... weiterlesen

Die Berufskollegen von Noerr LLP beleuchten die vermeintlichen Auswirkungen der Großen Koalition auf das Insolvenzrecht in Deutschland. Die gelungene Darstellung finden Sie hier.

Nach der Reform: Schneller schuldenfrei nach Privatpleite?

www.fr.de

18-01-2018

Die Frankfurter Rundschau beschreibt online die ersten Reaktionen auf die Gesetzesänderungen und gibt erste Zahlen bekannt. ... weiterlesen

Die Frankfurter Rundschau beschreibt online die ersten Reaktionen auf die Gesetzesänderungen und gibt erste Zahlen bekannt.

BFH verwirft Sanierungserlass des BMF

Pressemitteillung des Bundesfinanzhofs (10/17)

07-02-2017

BFH verwirft Sanierungserlass des BMF Die vollständige Pressemitteilung lautet wie folgt: „BFH, Pressemitteilung Nr. 10/17 vom 07.02.2017 zum Beschluss GrS 1/15 vom 28.11.2016 Die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung ... weiterlesen

BFH verwirft Sanierungserlass des BMF

Die vollständige Pressemitteilung lautet wie folgt:

„BFH, Pressemitteilung Nr. 10/17 vom 07.02.2017 zum Beschluss GrS 1/15 vom 28.11.2016

Die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 2016 GrS 1/15 ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen.

1. Rechtslage
Ein Sanierungsgewinn, der dadurch entsteht, dass Schulden zum Zwecke der Sanierung ganz oder teilweise vom Gläubiger erlassen werden, erhöht das Betriebsvermögen und ist grundsätzlich steuerbar. Bis zum Veranlagungszeitraum 1997 waren Sanierungsgewinne nach § 3 Nr. 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a. F. in voller Höhe steuerfrei. Voraussetzung war die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens, der volle oder teilweise Erlass seiner Schulden, die insoweit bestehende Sanierungsabsicht der Gläubiger sowie die Sanierungseignung des Schuldenerlasses. Seit Aufhebung dieser Vorschrift durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl I 1997, 2590) ist ein Sanierungsgewinn demgegenüber grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung solcher Sanierungsgewinne kann nur durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall erreicht werden.

In dem Sanierungserlass, der sich auf die Billigkeitsregelungen der § 163 und § 227 der Abgabenordnung (AO) stützt, hat das BMF in einer allgemeinverbindlichen Verwaltungsanweisung geregelt, dass Ertragsteuern auf einen Sanierungsgewinn unter ähnlichen Voraussetzungen wie unter der früheren Rechtslage erlassen werden können (BMF-Schreiben vom 27. März 2003 IV A 6 S-2140 8/03, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6 S-2140 / 07 / 10001-01, BStBl I 2010, 18). Liegt ein Sanierungsplan vor, wird davon ausgegangen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Prüfung im Einzelfall, ob persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen, findet nicht mehr statt.

2. Entscheidung des Großen Senats

Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dass Sanierungsgewinne der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber im Jahr 1997 ausdrücklich entschieden, indem er die bis dahin hierfür geltende gesetzliche Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 66 EStG a. F.) abschaffte.

Der Finanzverwaltung ist es verwehrt, diese Gewinne aufgrund eigener Entscheidung gleichwohl von der Besteuerung zu befreien. Sie verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, indem sie mit dem Sanierungserlass die Besteuerung eines trotz Ausschöpfung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbleibenden Sanierungsgewinns unter Bedingungen, die der damaligen gesetzlichen Steuerbefreiung ähnlich sind, allgemein als sachlich unbillig erklärt und von der Besteuerung ausnimmt. Die im Sanierungserlass aufgestellten Voraussetzungen für einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen beschreiben keinen Fall sachlicher Unbilligkeit i. S. der §§ 163, 227 AO. Mit der Schaffung typisierender Regelungen für einen Steuererlass außerhalb der nach §§ 163 und 227 AO im Einzelfall möglichen Billigkeitsmaßnahmen nimmt das BMF eine strukturelle Gesetzeskorrektur vor und verletzt damit das sowohl verfassungsrechtlich (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) als auch einfachrechtlich (§ 85 Satz 1 AO) normierte Legalitätsprinzip.

3. Bedeutung der Entscheidung
Der Sanierungserlass gewährte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen eine steuerliche Begünstigung. Dies beruhte darauf, dass die Gläubiger mit ihrem Forderungsverzicht zu erkennen geben, dass sie die Unternehmenssanierung für erforderlich und die ergriffenen Maßnahmen für erfolgversprechend halten. Das Bedürfnis für die Begünstigung wurde aus dem wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Interesse am Erfolg der Unternehmenssanierung abgeleitet. Wichtig war und ist dies insbesondere für insolvenzgefährdete Unternehmen.

Für den Erfolg des Forderungsverzichts als Sanierungsmaßnahme kommt es auch auf die Beteiligung des Steuergläubigers an. Denn der aus betrieblichen Gründen vom Gläubiger erklärte Verzicht auf eine betriebliche Darlehensforderung ist als Betriebseinnahme beim Schuldner zu erfassen. Damit führt der Forderungsverzicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Die Besteuerung dieses Gewinns wird im Hinblick auf das mit dem Forderungsverzicht verfolgte Sanierungsziel teilweise als problematisch angesehen. In der Literatur wird zudem darüber diskutiert, ob die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne den Charakter einer europarechtswidrigen Beihilfe in Form einer Steuervergünstigung aufweist.

Aus der Entscheidung des Großen Senats folgt nicht, dass Billigkeitsmaßnahmen auf der Grundlage einer bundesweit geltenden Verwaltungsanweisung generell unzulässig sind. Vorauszusetzen ist nur, dass in jedem davon betroffenen Einzelfall tatsächlich ein Billigkeitsgrund für die Ausnahme von der Besteuerung vorliegt. Die Entscheidung des Großen Senats steht auch nicht einem im Einzelfall möglichen Erlass von Steuern auf einen Sanierungsgewinn aus persönlichen Billigkeitsgründen entgegen.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senats ist davon auszugehen, dass finanzgerichtliche Klagen auf Gewährung einer Steuerbegünstigung nach dem Sanierungserlass keinen Erfolg mehr haben werden. Unberührt bleiben individuelle Billigkeitsmaßnahmen, die auf besonderen, außerhalb des Sanierungserlasses liegenden Gründen des Einzelfalls wie etwa auf persönlichen Billigkeitsgründen beruhen.“

Handwerker fordern neues Insolvenzrecht

www.freiepresse.de

11-11-2016

Das Thema der Gesetzesreform zum Insolvenzanfechtungsrecht stagniert weiterhin. Den Unmut über diesen Zustand behandelt dieser Artikel. Es ist bisher nicht absehbar, wann und überhaupt ob mit Änderungen zu rechnen ist. Insofern ist es existenziell sich vor Angriffen eines Inso ... weiterlesen

Das Thema der Gesetzesreform zum Insolvenzanfechtungsrecht stagniert weiterhin. Den Unmut über diesen Zustand behandelt dieser Artikel. Es ist bisher nicht absehbar, wann und überhaupt ob mit Änderungen zu rechnen ist. Insofern ist es existenziell sich vor Angriffen eines Insolvenzverwalters zu schützen.

IHK-Insolvenzsprechtag

Unsere Wirtschaft (08/2016)

19-08-2016

Bereits das dritte Jahr in Folge veranstalten die IHK Lüneburg-Wolfsburg und die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemeinsam den IHK-Insolvenzsprechtag. Dieses Jahr findet der Sprechtag am 08.09.2016 in der Hauptgeschäftsstelle Lüneburg statt. In vertraulichen Einzelgespräche ... weiterlesen

Bereits das dritte Jahr in Folge veranstalten die IHK Lüneburg-Wolfsburg und die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemeinsam den IHK-Insolvenzsprechtag. Dieses Jahr findet der Sprechtag am 08.09.2016 in der Hauptgeschäftsstelle Lüneburg statt. In vertraulichen Einzelgesprächen beantworten die Rechtsanwälte Marc-André Borchert und Christian Schreiber erste Fragen von Gläubigern und Schuldnern. Die Teilnahme am Sprechtag ist kostenfrei. Für eine diskrete Terminvergabe und optimale Vorbereitung auf die Gespräche wird um telefonische Anmeldung bei Frau Katharina Pletz, Tel. 04131 742-122 oder pletz@lueneburg.ihk.de gebeten. In den vergangenen Jahren wurde vermehrt über das Thema „Der Kunde in der Insolvenz“ gesprochen. Hierzu finden Sie hier den Leitartikel, den die IHK Lüneburg-Wolfsburg online veröffentlicht hat.

Insolvenzanfechtung: Wenn Pleitefirmen gesunde Unternehmen mitreißenw

www.mdr.de

16-08-2016

Insolvenzanfechtung: Ein Wort, das nicht nur kompliziert klingt, sondern auch kompliziert ist. Die Insolvenzanfechtung kann dazu führen, dass kerngesunde Firmen pleite gehen, nur weil sie vor Jahren Geschäfte mit einem jetzt insolventen Unternehmen gemacht haben. Wirtschaftsver ... weiterlesen

Insolvenzanfechtung: Ein Wort, das nicht nur kompliziert klingt, sondern auch kompliziert ist. Die Insolvenzanfechtung kann dazu führen, dass kerngesunde Firmen pleite gehen, nur weil sie vor Jahren Geschäfte mit einem jetzt insolventen Unternehmen gemacht haben. Wirtschaftsverbände laufen Sturm und fordern eine Gesetzesreform. Den Artikel finden Sie hier.

Leinentausch: Wenn ein Start-up die Insolvenz übersteht

WirtschaftsWoche online (www.wiwo.de)

23-06-2016

„Fast 90 Prozent aller Start-ups in Deutschland scheitern“, subtitelt die Wirtschaftswoche online (siehe Artikel). Die Erfahrungen unserer Insolvenzexperten zeigen, dass die Ursache der Krise in den häufigsten Fällen eine nicht ausreichende Finanzierung ist. Zwar ha ... weiterlesen

„Fast 90 Prozent aller Start-ups in Deutschland scheitern“, subtitelt die Wirtschaftswoche online (siehe Artikel). Die Erfahrungen unserer Insolvenzexperten zeigen, dass die Ursache der Krise in den häufigsten Fällen eine nicht ausreichende Finanzierung ist. Zwar haben die entwickelten Geschäftsmodelle in vielen Fällen eine Berechtigung am Markt, jedoch fehlt es oft an „einem langen Atem“.

Wir bieten Existenzgründern die Möglichkeit, ihre Konzepte während der Gründungsphase in den benötigten rechtlichen Rahmen zu bringen, damit bei Liquiditätsengpässen nicht nur die Insolvenz die letzte Möglichkeit bleibt. Auch für die Planung, Umsetzung sowie Überwachung von Finanzierungskonzepten stehen uns langjährige Partner zur Seite, so dass durch die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für junge Unternehmer eine ganzheitliche Beratung angeboten werden kann. Aber auch schon in die Krise geratenen Jungunternehmern stehen wir zur Seite. Für kurzfristige Beratungstermine nehmen Sie am besten schnellstmöglich Kontakt zu uns auf!

Reise-Portal Topdeals: Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

www.welt.de

14-06-2016

Die Insolvenz eines Reiseveranstalters kann unkalkulierbare Folgen für die Kunden haben. Werden die gebuchten Reisen durchgeführt? Kann ich vor dem Reiseantritt zurücktreten, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen? Welche Rechte habe ich überhaupt? Die Insolvenzexper ... weiterlesen

Die Insolvenz eines Reiseveranstalters kann unkalkulierbare Folgen für die Kunden haben. Werden die gebuchten Reisen durchgeführt? Kann ich vor dem Reiseantritt zurücktreten, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen? Welche Rechte habe ich überhaupt? Die Insolvenzexperten der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte weiter und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen zu der Misere, in der sich die Kunden des Unternehmens zurzeit befinden, lesen Sie hier in einem Artikel, der auf www.welt.de erschienen ist.

Unerwartete Post vom Insolvenzverwalter

Frankfurter Allgemeine Zeitung

12-06-2016

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über den Fall eines Mittelständlers, der sich regelmäßig zum Teil erheblichen Anfechtungen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt sieht. Dies unterstreicht: Der Informations- und Handlungsbedarf vieler Unternehmen im Umgang mit wirts ... weiterlesen

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über den Fall eines Mittelständlers, der sich regelmäßig zum Teil erheblichen Anfechtungen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt sieht. Dies unterstreicht: Der Informations- und Handlungsbedarf vieler Unternehmen im Umgang mit wirtschaftlich schwächelnden Vertragspartnern ist akut. Sprechen Sie uns an, um das Risiko von Insolvenzanfechtungen bestmöglich zu minimieren und erheblichen Rückzahlungsforderungen zu entgehen. Lesen Sie hier die negativen Erfahrungen der Ille Papier-Service GmbH mit Insolvenzanfechtungen.

SBL bezieht neue Räumlichkeiten in Hamburg

Pressemitteilung

01-06-2016

Die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vergrößert ihren Standort in Hamburg und hat zum 01.06.2016 neue Räumlichkeiten im Christoph-Probst-Weg 2, 20251 Hamburg, bezogen. Unter dieser Adresse sind wir regelmäßig montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für Sie da. Bi ... weiterlesen

Die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vergrößert ihren Standort in Hamburg und hat zum 01.06.2016 neue Räumlichkeiten im Christoph-Probst-Weg 2, 20251 Hamburg, bezogen. Unter dieser Adresse sind wir regelmäßig montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für Sie da. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter unserer Rufnummer 040 5247600-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Elling-Immobilien meldet Insolvenz an

www.boehme-zeitung.de

12-05-2016

„Erhebliche Forderungsausfälle“ als Grund. Der Betrieb bei von Elling geht in der Insolvenz weiter. Gerüchte gab es schön länger, nun ist es amtlich: Die Soltauer Firma von Elling-Immobilien GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzgericht Celle hat die vorläufige ... weiterlesen

„Erhebliche Forderungsausfälle“ als Grund.

Der Betrieb bei von Elling geht in der Insolvenz weiter.

Gerüchte gab es schön länger, nun ist es amtlich: Die Soltauer Firma von Elling-Immobilien GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzgericht Celle hat die vorläufige Vermögensverwaltung angeordnet und die Hamburger Rechtsanwältin Kathrin König zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Der Betrieb des Unternehmens mit rund zehn Mitarbeitern geht nach ihren Worten zunächst weiter. Näheres könne sie nicht sagen.

Die Sanierung und der Bestand der Firma sei das Ziel, betonte auch Claudius Finkbeiner (Hannover), Rechtsanwalt der Geschäftsführung. Nach seinen Worten haben „Forderungsausfälle in erheblichem Maße“ zu dem Insolvenzantrag geführt. Zur Höhe hüllte sich Finkbeiner in Schweigen: Die Ausfälle seien „sehr erheblich“, umschrieb er. Die erst im März veröffentlichte Bilanz für 2014 weist 1,6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten bei 8074 Euro Jahresüberschuss aus.

Ziel sei es, den Geschäftsbetrieb „nach einem Luftholen“, fortzusetzen, sagte Finkbeiner. Von Elling wolle alle Bauvorhaben durchführen. Die Immobilienfirma hatte in Soltau das frühere Mielmann-Gelände vermarktet und ist für Bauvorhaben auf dem früheren Eilitz-Gelände verantwortlich, wobei sie den Besitz am Geschäftshaus-Neubau direkt an der Wilhelmstraße bereits abgegeben hat. In Schneverdingen hat sie die frühere Schlachterei Am Markt 2 gekauft und will dort seit zweieinhalb Jahren neu bauen.

Den zitierten Artikel finden sie hier.

Vortrag bei der VDEI Akademie für Bahnsysteme

www.vdei-akademie.de

04-04-2016

Rechtsanwalt Christian Schreiber und Rechtsanwalt Marc-Andé Borchert halten als Referenten im Rahmen der Fachtagung Flächenmanagement am 15.04.2016 in Fulda einen Vortrag zu dem Thema „Grundstücke in der Zwangsvollstreckung bzw. Insolvenzverwaltung – Definition, Um ... weiterlesen

Rechtsanwalt Christian Schreiber und Rechtsanwalt Marc-Andé Borchert halten als Referenten im Rahmen der Fachtagung Flächenmanagement am 15.04.2016 in Fulda einen Vortrag zu dem Thema „Grundstücke in der Zwangsvollstreckung bzw. Insolvenzverwaltung – Definition, Umgang mit diesen Grunstücken, relevantes Handeln“.

Der Veranstalter beschreibt die Fachtagung wie folgt:

Beim Planen und Realisieren von Infrastruktur (Neu-, Um- und Ausbau von Bahn- und Straßenanlagen) ist umfangreiches Wissen bei der Handhabung des grundgesetzlich geschützten Eigentums erforderlich.

Für kunden-, leistungs- und kostenorientiertes Planen und Projektmanagement müssen sich Projektleiter, Projektingenieure und vor allem Flächenmanager intensiv mit den Fragen der Inanspruchnahme von Bahn- und Fremdflächen, Entwicklung und Bewertung von Grundstücken sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung auseinandersetzen.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen diesmal Ökopunkte und Ökokonten, der Entwurf der neuen Ertragswertrichtlinie (EW-R), die Bewertung von Gewächsen im Entschädigungsfall, die Berechnung der Pachtaufhebungsentschädigung sowie die Sicherung der Interessen der Vorhabenträger an Grundstücken im Insolvenzfall.

Auch wenn das Seminar sich in erster Linie den Fragen der Eisenbahninfrastruktur widmet, sind die Fachleute der Straßenbauämter ebenso angesprochen, da die rechtliche Behandlung für beide Infrastrukturbereiche gleich ist.

Die Präsentation kann auf der Homepage der VDEI Akademie für Bahnsysteme heruntergeladen werden.

4,0 % weniger Unternehmens­insolvenzen im Jahr 2015

www.destatis.de

01-04-2016

Im Jahr 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte 23.123 Unternehmensinsolvenzen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 4,0 % weniger als im Jahr 2014. Die Pressemitteilung einschließlich näherer Details inden Sie hi ... weiterlesen

Im Jahr 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte 23.123 Unternehmensinsolvenzen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 4,0 % weniger als im Jahr 2014. Die Pressemitteilung einschließlich näherer Details inden Sie hier.

Insolvenz: Mit dem Schutzschirm aus der Krise

www.maschienenmarkt.de

23-03-2016

Lesen Sie in diesem Artikel, wie die TECH Unternehmensgruppe im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens nachhaltig saniert wurde. Dabei standen ihr während des gesamten Prozesses die Spezialisten der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als rechtliche Berater zur Seite. Bei Fragen zu e ... weiterlesen

Lesen Sie in diesem Artikel, wie die TECH Unternehmensgruppe im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens nachhaltig saniert wurde. Dabei standen ihr während des gesamten Prozesses die Spezialisten der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als rechtliche Berater zur Seite.

Bei Fragen zu einem Schutzschirmverfahren stehen Ihnen unsere Sanierungsexperten gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beipiel Kettler: Auch nach der Pleite kann es weitergehen

www.focus.de

18-03-2016

Im Fall Kettler konnte eindrucksvoll verfolgt werden, wie ein Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen kann. 2015 war die Traditionsfirma Kettler aus mehreren Gründen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Eine Sanierung aus eigener Kraft schien aussichtslos. Eine Insolve ... weiterlesen

Im Fall Kettler konnte eindrucksvoll verfolgt werden, wie ein Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen kann. 2015 war die Traditionsfirma Kettler aus mehreren Gründen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Eine Sanierung aus eigener Kraft schien aussichtslos. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung brachte die Wende. Der Beitrag fasst den Ablauf des Verfahrens kurz zusammen.

German Pellets wird zur Riesenpleite für deutsche Anleger

Pressemitteilung

23-02-2016

Die Krise des Brennstoffherstellers German Pellets aus Wismar weitet sich aus. Nun haben auch mehrere Töchterfirmen Insolvenz angemeldet. Insgesamt sollen mindestens 226 Mio. Euro an Geldern in der Unternehmensgruppe angelegt worden sein. Die Anleger sollten sich hinsichtlich Ih ... weiterlesen

Die Krise des Brennstoffherstellers German Pellets aus Wismar weitet sich aus. Nun haben auch mehrere Töchterfirmen Insolvenz angemeldet. Insgesamt sollen mindestens 226 Mio. Euro an Geldern in der Unternehmensgruppe angelegt worden sein. Die Anleger sollten sich hinsichtlich Ihrer Rechte umfassend beraten lassen. Dafür stehen wir mit unseren Insolvenzspezialisten zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Dutzende deutsche Stadtwerke stehen vor der Pleite

Die Welt (www.welt.de)

22-02-2016

Die Energiewende hat die kommunalen Versorger extrem belastet. Laut einer Studie droht bereits einem Viertel aller Stadtwerke die Insolvenz. Staatliche Überlebensgarantien gibt es längst nicht mehr. Hier lesen Sie den Beitrag. ... weiterlesen

Die Energiewende hat die kommunalen Versorger extrem belastet. Laut einer Studie droht bereits einem Viertel aller Stadtwerke die Insolvenz. Staatliche Überlebensgarantien gibt es längst nicht mehr. Hier lesen Sie den Beitrag.

Der Ölbranche droht eine Pleitewelle

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

18-02-2016

Der niedrige Ölpreis bedroht laut einer Analyse die Existenz unzähliger Ölfirmen. Und kann auch weit über die Energiebranche hinaus Folgen haben. Den Artikel lesen Sie hier. ... weiterlesen

Der niedrige Ölpreis bedroht laut einer Analyse die Existenz unzähliger Ölfirmen. Und kann auch weit über die Energiebranche hinaus Folgen haben. Den Artikel lesen Sie hier.

German Pellets: Mittelstandsanleihen sind in der Krise

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

12-02-2016

Die Insolvenz von German Pellets ist ein Fiasko. Der Ruf des Marktes hat sich kontinuierlich verschlechtert. Anleger sind nun auch bei Mittelstandsanleihen hochgradig nervös. Lesen Sie hier den Beitrag. ... weiterlesen

Die Insolvenz von German Pellets ist ein Fiasko. Der Ruf des Marktes hat sich kontinuierlich verschlechtert. Anleger sind nun auch bei Mittelstandsanleihen hochgradig nervös. Lesen Sie hier den Beitrag.

Der niedrige Ölpreis treibt erste Fracker in die Insolvenz

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

18-01-2016

Der Verbraucher erfreut sich an den niedrigen Preisen an Deutschlands Zapfsäulen. Der Ölpreis ist deutlich unter 30 US-Dollar gefallen. Und jetzt darf der Iran auch wieder Erdöl exportieren. Ein volkswirtschaftlicher Schaden könnte drohen, wie dieser Beitrag zeigt. ... weiterlesen

Der Verbraucher erfreut sich an den niedrigen Preisen an Deutschlands Zapfsäulen. Der Ölpreis ist deutlich unter 30 US-Dollar gefallen. Und jetzt darf der Iran auch wieder Erdöl exportieren. Ein volkswirtschaftlicher Schaden könnte drohen, wie dieser Beitrag zeigt.

Girokonto für jedermann

www.bundesregierung.de

15-01-2016

Die Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union muss bis zum 18.09.2016 in nationales Recht umgesetzt sein. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll grundssätzlich für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gelten. Die Probleme, die insbesondere insolvente Verbraucher ... weiterlesen

Die Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union muss bis zum 18.09.2016 in nationales Recht umgesetzt sein. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll grundssätzlich für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gelten. Die Probleme, die insbesondere insolvente Verbraucher in der Insolvenz hatten, sollen damit der Vergangenheit angehören. Die Erklärung der Bundesregierung finden Sie hier.

Bundesdatenschutzgesetz: Speicherfrist durch Auskunfteien läuft mindestens drei Jahre

Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2015 (1 U 128/15)

15-12-2015

Mit seinem Urteil vom 14.12.2015 hat das OLG Frankfurt (Az.: 1 U 128/15)  entschieden, dass ein Unternehmer im Ergebnis keinen Anspruch auf Löschung des Eintrages seiner Restschuldbefreiung habe. Darüber hinaus habe er daher auch keinen Anspruch auf eine Neuberechnung seines S ... weiterlesen

Mit seinem Urteil vom 14.12.2015 hat das OLG Frankfurt (Az.: 1 U 128/15)  entschieden, dass ein Unternehmer im Ergebnis keinen Anspruch auf Löschung des Eintrages seiner Restschuldbefreiung habe. Darüber hinaus habe er daher auch keinen Anspruch auf eine Neuberechnung seines Scoring-Wertes. Die Entscheidung des Gerichts baut im Wesentlichen darauf auf, dass die Auskunftei die Informationen aus einer öffentlichen Quelle (www.insolvenzbekanntmachungen.de) bezogen habe. Dieses Internetportal sei jedermann weltweit zugänglich und daher öffentlich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes. Die Speicherfrist der Informationen ergebe sich aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG. Nach dieser Vorschrift könne erst nach drei bzw. vier Jahren eine entsprechende Löschung der Daten beantragt werden. Darüber hinaus habe der Unternehmer die Eintragung zu dulden, da keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen unzumutbar beeinflusst werden. Die Eintragung der erteilten Restschuldbefreiung solle dabei Geschäftspartner und Dritte aufklären. Der betroffene Unternehmer könne dabei nicht verlangen, einer Person gleichgestellt zu werden, die in der Vergangenheit von keiner Insolvenz betroffen war.

Gemeinsame Stellungnahme der Bunderssteuerberaterkammer und Wirtschaftsprüferkammer zu geplanten Gesetzesänderungen

Pressemitteilung (www.bstbk.de)

11-12-2015

Die Bunderssteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz herausgegeben. In ihrer gemeins ... weiterlesen

Die Bunderssteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz herausgegeben. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände darauf hin, dass die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer derzeit bestehenden finanziellen Risiken durch die geplanten Gesetzesänderungen begrenzt werden. An verschiedenen Stellen sollten jedoch weitere Anpassungen vorgenommen werden. So sollte zum Beispiel die Gesetzesänderung nicht zu einer Priviligierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger führen. Ferner sollte der Anfechtungszeitraum auf zwei Jahre begrenzt werden.

Pfleiderer zurück an der Börse

Die Welt

04-12-2015

Die Welt berichtet über den Börsengang eines Tochterunternehmens der Pfleiderer GmbH in Polen (Beitrag). Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Unternehmensgruppe im Jahr 2012 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hatte, umso beachtenswerter. ... weiterlesen

Die Welt berichtet über den Börsengang eines Tochterunternehmens der Pfleiderer GmbH in Polen (Beitrag). Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Unternehmensgruppe im Jahr 2012 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hatte, umso beachtenswerter. Pfleiderer hatte damals auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gesetzt. Der Plan ist aufgegangen: Das Insolvenzverfahren wurde am 01.01.2013 aufgehoben. Seitdem steht das Unternehmen nicht mehr unter gerichtlicher Kontrolle. Der Sachwalter, der von dem Insolvenzgericht zu Kontrollzwecken eingesetzt wurde, ist aus seinem Amt ausgeschieden. Für die Vorbereitung von Eigenverwaltungsvefahren und Begleitung von Unternehmen während dieser Zeit stehen Ihnen die Rechtsanwälte der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Verfügung. Rufen Sie uns an und stimmen Sie einen Besprechungstermin ab.

Studie: Zahlungsausfallrisiko von Unternehmen

www.buergel.de

03-12-2015

„Immer mehr Firmen in Deutschland haben finanzielle Probleme.“ So leitet die Wirtschaftsauskunftei Bürgel das Vorwort ihren neusten Studie ein. Die aktuelle Ausarbeitung , in der 3.317.706 Unternehmen hinsichtlich ihrer Finanzlage analysiert worden sind, kommt zu dem ... weiterlesen

Immer mehr Firmen in Deutschland haben finanzielle Probleme.“ So leitet die Wirtschaftsauskunftei Bürgel das Vorwort ihren neusten Studie ein. Die aktuelle Ausarbeitung , in der 3.317.706 Unternehmen hinsichtlich ihrer Finanzlage analysiert worden sind, kommt zu dem Ergebnis, dass die Anzahl insolvenzgefährdeter Unternehmen im November 2015, im Vergleich zum Februar dieses Jahres, um 2,3 Prozent gestiegen ist. Insgesamt hätten 292.750 (8,8 Prozent) der Unternehmen erhebliche Zahlungsschwierigkeiten und bergen das Risiko, eventuell eine Insolvenz anmelden zu müssen. Eine rechtzeitige Krisenberatung ist für Unternehmen einer jeden Größe der Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung. Die Sanierungsexperten der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehen für etwaige Rückfragen zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung.

Unternehmen: Das Ende ist nah

ZEIT ONLINE

15-11-2015

Kreditausfall, Umsatzkrise, Insolvenz. Viola Diem und Marie Gamillscheg berichten in diesem Artikel über Menschen, die Firmen helfen, wenn diese kurz vor dem Aus stehen. Sollte sich auch Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befinden, sprechen Sie uns an. Unsere Rechts ... weiterlesen

Kreditausfall, Umsatzkrise, Insolvenz. Viola Diem und Marie Gamillscheg berichten in diesem Artikel über Menschen, die Firmen helfen, wenn diese kurz vor dem Aus stehen. Sollte sich auch Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befinden, sprechen Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte beraten umfassend über Sanierungsmöglichkeiten und Exitstrategien.

Pflegeheim Haus Waldfrieden stellt Insolvenzantrag

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

11-11-2015

Deutsch Evern. Zur Betriebsübernahme gab es eine nette Anzeige mit gut gemeinten Worten in der Zeitung: „Wir verabschieden uns als Betreiber des Alten- und Pflegeheims Haus Waldfrieden und wünschen der neuen Betreiberin Elke Kleemeyer-Gwenner für die Zukunft alles Gute“. D ... weiterlesen

Deutsch Evern. Zur Betriebsübernahme gab es eine nette Anzeige mit gut gemeinten Worten in der Zeitung: „Wir verabschieden uns als Betreiber des Alten- und Pflegeheims Haus Waldfrieden und wünschen der neuen Betreiberin Elke Kleemeyer-Gwenner für die Zukunft alles Gute“. Das war 2002. Und bis jetzt sah es auch so aus, als ob für die neue geschäftsführende Gesellschafterin alles nach Plan laufen würde. Umso überraschender traf viele Einwohner aus Deutsch Evern die Nachricht, dass die Altenheim-Betreiberin jetzt einen Insolvenzantrag stellen musste. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Lüneburger Rechtsanwalt Christian Schreiber bestellt. Grund für die finanzielle Schieflage sei nicht die fehlende Auslastung des Alten- oder Pflegeheimes, sondern die aus Sicht Kleemeyer-Gwenners zu hohe Pacht für das Haus und das 4500 Quadratmeter große Grundstück in der Georg-Soltwedel-Straße. „Das ist etwas kompliziert“, sagt sie: Die Waldfrieden Alten- und Pflegeheime GmbH ist nämlich nur Pächterin des Gebäudes und des Grundstücks, muss also Pacht an eine Grundstücks GbR entrichten, die Kleemeyer-Gwenner aber selbst nur zur Hälfte gehört. Mehr als ein Jahr lang habe sie mit ihrem Geschäftspartner verhandelt, in der Hoffnung, die Pacht anpassen zu können. Vergeblich. Die Folge: Mittlerweile seien mehrere 10000 Euro Pachtschulden aufgelaufen. Geld, das die Deutsch Evernerin nicht so ohne Weiteres mit dem Haus ,,Waldfrieden“ erwirtschaften kann. „Der Insolvenzantrag ist eine reine Vorsichtsmaßnahme“, sagt Elke Kleemeyer-Gwenner. Die 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alten- und Pflegeheimes sowie die zuständige Heimaufsicht des Landkreises Lüneburg waren bereits in der vergangenen Woche von der Geschäftsführerin über die Entwicklung informiert worden. Am gestrigen Montag folgte nun eine Info-Veranstaltung für die 55 Heimbewohner und deren Angehörige. Trotz aller Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten zeigt sich Elke Kleemeyer-Gwenner, die auch Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Privater Altenheime e.V. (AGPA) ist, optimistisch: „Niemand muss befürchten, dass aufgrund des Insolvenzverfahrens die Qualität in der Pflege und Betreuung leiden wird.“ Der Heimbetrieb werde in vollem Umfang weitergeführt. Auch die Mitarbeiter müssen sich ihren Worten zufolge keine Sorgen machen. In den nächsten drei Monaten sind ihre Gehälter durch das Insolvenzausfall-Geld ohnehin gesichert. Und bis dahin, so hofft die geschäftsführende Gesellschafterin, hat sich eine tragfähige Lösung gefunden, um das Haus wieder auf eine finanziell solide Basis stellen zu können. ,,Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das hinbekommen werden“, gibt sich die Deutsch Evernerin kämpferisch.

Immer mehr Firmen müssen Insolvenz anmelden

Handelszeitung

09-11-2015

Einem Beitrag der Handelszeitung kann entnommen werden, dass in der Schweiz die Zahl der Insolvenzen stark gestiegen ist. Die Handelszeitung führt dies auf eine „stotternde Wirtschaft“ zurück. Der Trend in Deutschland verläuft hingegen anders. Das statistische Bund ... weiterlesen

Einem Beitrag der Handelszeitung kann entnommen werden, dass in der Schweiz die Zahl der Insolvenzen stark gestiegen ist. Die Handelszeitung führt dies auf eine „stotternde Wirtschaft“ zurück. Der Trend in Deutschland verläuft hingegen anders. Das statistische Bundesamt hatte einen Rückgang der Insolvenzen in Deutschland festgestellt – die zugrunde liegende Studie lesen Sie hier.

Teldafax-Chronik: Die Schande der Strom-Branche

Handelsblatt

05-11-2015

Der Artikel im Handelsblatt vom 05.11.20015 wird wie folgt eingeleitet: „Vier Jahre sind vergangen, seit Teldafax zusammenbrach. Die Wunden bleiben offen. Noch keiner der 750.000 Gläubiger hat auch nur einen einzigen Cent gesehen. Der Skandal als Chronik – von 1998 bis h ... weiterlesen

Der Artikel im Handelsblatt vom 05.11.20015 wird wie folgt eingeleitet: „Vier Jahre sind vergangen, seit Teldafax zusammenbrach. Die Wunden bleiben offen. Noch keiner der 750.000 Gläubiger hat auch nur einen einzigen Cent gesehen. Der Skandal als Chronik – von 1998 bis heute.“ Der Abschluss des Insolvenzverfahrens ist noch lange nicht in Sicht. Die Gläubiger können daher nach wie vor ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Für Fragen rund um das Thema der Teldafax-Insolvenz stehen Ihnen die Rechtsanwälte der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft gerne zur Verfügung.

Handelsblatt-Artikel bringt Millionen für Teldafax-Gläubiger

Handelsblatt

04-11-2015

Die Berichterstattung der Presse im Rahmen der Teldafax-Insolvenz kommt einen Gläubiger im Rahmen eines Rechtsstreites teuer zu stehen: Das Handelsblatt berichtet, dass die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von Teldafax einem Gläubiger zugerechnet wurde, da er Schlà ... weiterlesen

Die Berichterstattung der Presse im Rahmen der Teldafax-Insolvenz kommt einen Gläubiger im Rahmen eines Rechtsstreites teuer zu stehen: Das Handelsblatt berichtet, dass die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von Teldafax einem Gläubiger zugerechnet wurde, da er Schlüsse aus einem Artikel des Handelsblattes im Hinblick auf den Zahlungsverkehr mit Teldafax gezogen hatte. Den Beitrag lesen Sie hier. Dieses Beispiel zeigt erneut, wie entscheidend der Umgang mit den eigenen Gläubigern sein kann, insbesondere wenn diese gegebenenfalls vor einer Krise stehen oder sich in einer solchen befinden. Das Debitorenmanagment muss entsprechend aufgestellt sein, damit Rückzahlungen an einen Insolvenzverwalter nicht zur Regelmäßigkeit werden. Die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft berät umfassend auf dem Gebiet des Inkassos und zeigt Ihnen die bestehenden Risiken in Ihren Prozessen auf. Für eine Erstberatung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Frauenhandball-Bundesligist SVG Celle steht dicht vor dem finanziellen Aus

Handelsblatt

04-11-2015

Der Homepage des Bundesligisten konnte entnommen werden, dass voraussichtlich am 16.11.2015 ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, sofern nicht entsprechende Liquidität aufgebracht wird. Dem Statement des Vereins konnten verschiedene Rettungsaktionen entnommen werden. Auch da ... weiterlesen

Der Homepage des Bundesligisten konnte entnommen werden, dass voraussichtlich am 16.11.2015 ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, sofern nicht entsprechende Liquidität aufgebracht wird. Dem Statement des Vereins konnten verschiedene Rettungsaktionen entnommen werden. Auch das Handelsblatt berichtete bereits über Einzelheiten. Mit den Zahlungsschwierigkeiten des SVG Celle hat ein weiterer norddeutscher Traditionsverein des Handballsports finanzielle Probleme. Bereits im Januar 2014 hatte der SV Henstedt-Ulzburg eine Insolvenz beantragt.

Ratenzahlungsvereinbarungen im Geschäftsverkehr

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.09.2015 (IX ZR 308/14)

20-10-2015

Das Insolvenzanfechtungsrecht entwickelt sich stets weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Anfechtungsrechts (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolven ... weiterlesen

Das Insolvenzanfechtungsrecht entwickelt sich stets weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Anfechtungsrechts (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz) vorgelegt (näheres lesen Sie hierzu in unserem Beitrag vom 29.09.2015). Das Gebiet der Insolvenzanfechtungen unterliegt einem ständigen Wandel. Die Rechtsprechung entwickelt sich sehr schnell . Ein gewisses „case law“ stellt die Beteiligten immer vor neue Auslegungen der Gerichtsbarkeit. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof  u.a. Folgendes beschlossen: Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird.“ Den Leitsatz des Bundesgerichtshofs finden Sie hier. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt, dass bei Insolvenzanfechtungsansprüchen genaustens der zugrundeliegende Lebenssachverhalt zu ermitteln ist. Ferner ist jeweils zu überprüfen, ob die zitierte Rechtsprechung überhaupt auf den vorgetragenen Lebenssachverhalt angewendet werden kann. Gerade wenn ein Anfechtungsgegner im Rahmen eines Aufforderungsschreibens des Insolvenzverwalters mit vermeintlicher Rechtsprechung „erschlagen und überschüttet“ wird, ist äußerste Sorgfalt geboten. Die Konsultation eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrecht auskennt, ist ratsam. Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit unseren Spezialisten.

Eigenverwaltungen - das richtige Mittel zum Zweck?

Studie von The Boston Consulting Group (Mai 2015)

16-10-2015

The Boston Consulting Group (BCG) ist eine internationale Managementberatung und weltweit auf dem Gebiet der Unternehmensstrategie tätig. Bereits zum dritten Mal hat BCG eine Studie herausgegeben, in der alle eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung seit Inkrafttreten d ... weiterlesen

The Boston Consulting Group (BCG) ist eine internationale Managementberatung und weltweit auf dem Gebiet der Unternehmensstrategie tätig. Bereits zum dritten Mal hat BCG eine Studie herausgegeben, in der alle eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung seit Inkrafttreten des ESUG betrachtet wurden . Mit einem Datenumfang von 36 Monaten treten laut BCG Differenzierungen in der Verfahrenslandschaft immer stärker hervor. Die im Jahr 2015 ergänzte Umfrage zu bereits abgeschlossenen Verfahren erlaubt erstmals auch Aussagen zu den realisierten materiellen
Ergebnissen, die in der Studie wie folgt wiedergegeben werden:
1. Eigenverwaltungsverfahren etablieren sich als Verfahrensalternative für Unternehmen – in Summe sind es aber mit 2,7 % Anteil an allen Insolvenzverfahren weiterhin wenige.
2. Der Anteil der „gescheiterten“ Eigenverwaltungen steigt kontinuierlich – über 40 % der beantragten Verfahren gehen über in die Regelinsolvenz.
3. Der bisherige Zeitvorteil der Schutzschirmverfahren hat sich ggü. §-270a-Verfahren nachhaltig relativiert (im Durchschnitt ca. 1,5 Monate längere Durchlaufzeiten als in den Vorjahren).
4. Eigenverwaltungsverfahren zeigen vergleichsweise gute Ergebnisse (durchschnittliche Cashquote von 11 %), aber auch hohe Sanierungsbeiträge (in zwei Dritteln der Fälle Haircut von über 50 %).
5. Eigenverwaltungsverfahren können neue Chance für Gesellschafter eröffnen – jedoch nur in der Hälfte der betrachteten Fälle erfolgte ein Eingriff in die Gesellschafterstellung.
Diese Fakten lassen klare Schlüsse in der Praxis zu: Eine eingehende Beratung im Vorfeld zu Verfahren nach § 270a/270b InsO kann die Erfolgs- und Umsetzungschancen deutlich erhöhen, gleichwohl immer im Einzelfall entschieden werden muss, ob diese Verfahrensformen den richtigen Hebel für den eigenen Mandanten darstellen. Unzureichend und zeitlich zu kurz vorbereitete Verfahren enden vielmals in einem (klassischen) Regelinsolvenzverfahren.
Die Sanierungsberater und Rechtsanwälte der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren im gesamten Bundesgebiet und auch mit Auslandsbezug vorbereitet und begleitet. Bei den durchgeführten Sanierungen blicken wir auf einen hohen Erfahrungsschatz zurück. Dem Wunsch der Mandantschaft entsprechend gelingt es uns auch im Hintergrund zu (re)agieren.
Für ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weniger Insolvenzen in Deutschland im ersten Halbjahr 2015

Statistisches Bundesamt

09-10-2015

Im ersten Halbjahr des Jahres sind 68.348 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das waren 7,2 % weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Nähere Daten finden Sie hier. ... weiterlesen

Im ersten Halbjahr des Jahres sind 68.348 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das waren 7,2 % weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Nähere Daten finden Sie hier.

Warum wir eine Insolvenzordnung für Staaten brauchen

WirtschaftsWoche (www.wiwo.de)

05-10-2015

Die Stimmen, die gerade nach den wirtschaftlichen Problemen in Griechenland zum ersten Mal hörbar waren, werden nunmehr lauter. Lesen Sie hier. ... weiterlesen

Die Stimmen, die gerade nach den wirtschaftlichen Problemen in Griechenland zum ersten Mal hörbar waren, werden nunmehr lauter. Lesen Sie hier.

Referentenentwurf zum Anfechtungsrecht

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

29-09-2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Anfechtungsrechts (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz) vorgelegt. Dieser E ... weiterlesen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Anfechtungsrechts (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz) vorgelegt. Dieser Entwurf sieht – zusammengefasst – Folgendes vor: – Zahlungen, die durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu deren Abwendung erfolgen, sollen nicht mehr als inkongruent gewertet werden. – Die Anfechtungsfrist der Vorschrift des § 133 InsO soll auf vier (statt bisher zehn) Jahre verkürzt werden. – Kongruente Deckungen sollen zukünftig gemäß § 133 InsO nur anfechtbar sein, wenn dem Anfechtungsgegner eine unlautere Handlung des Schuldner bekannt war. Ansonsten kann sich der vermeintliche Anfechtungsgegner auf ein Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO berufen. – Ein Insolvenzantrag wird durch die Erfüllung der zugrundeliegenden Schuld nicht unwirksam. Ãœber die weitere Debatte und Entwicklungen werden wir berichten.

Autohäuser in der Krise

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

27-09-2015

Die deutschen Autohändler stehen unter hohem Druck. Dem Beitrag kann entnommen werden, wie sehr die Branche unter dem herrschenden Verdrängungswettbewerb leidet. Die Krise wird durch die neuesten Veröffentlichungen um den Volkwagen-Konzern sicherlich noch mehr angeheizt werden ... weiterlesen

Die deutschen Autohändler stehen unter hohem Druck. Dem Beitrag kann entnommen werden, wie sehr die Branche unter dem herrschenden Verdrängungswettbewerb leidet. Die Krise wird durch die neuesten Veröffentlichungen um den Volkwagen-Konzern sicherlich noch mehr angeheizt werden, zumal der Absatzmarkt der Volkswagen-Marken in absehbarer Zeit merklich einbrechen wird. Als Folge wird der Konzern mit neuen Konzepten das Geschäft wieder ankurbeln wollen: Der Handel wird von diesen Maßnahmen nicht unberührt bleiben. Die wirtschaftliche Krise von Autohäusern ist kein Einzelfall. Jedoch ist Branchenwissen gefordert. Bei einer rechtzeitigen Beratung durch versierte Spezialisten kann Ihnen daher im Vorfeld geholfen werden. Sprechen Sie die Rechtsanwälte der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerne an.

MIt Copy und Paste in die Kostenfalle

www.gruenderszene.de

07-09-2015

Insebesondere Start-ups vertrauen darauf: Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Datenschutzerklärung wird eine Mustervorlage verwendet. Die Textbausteine, die im Internet als „Standards“ teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bringen oft ein h ... weiterlesen

Insebesondere Start-ups vertrauen darauf: Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Datenschutzerklärung wird eine Mustervorlage verwendet. Die Textbausteine, die im Internet als „Standards“ teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bringen oft ein hohoes Risiko mit sich (Beitrag). Auch vermeintlich Standardwerke sollten rechtlich geprüft werden. Auf eine individuelle Rechtsberatung sollte nicht verzichtet werden.

Haftung des Geschäftsführers für masseschmälernde Zahlungen nach § 64 GmbHG

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2015 (II ZR 366/13)

01-09-2015

Der Bundesgerichtshof hat mit dem erst kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil zur Haftung von Geschäftsführern bei Zahlungseingängen auf debitorischen Konten nach Insolvenzreife Stellung genommen, wobei er ausführt, dass in der Verrechnung der Bank mit dem Soll-Saldo des ... weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat mit dem erst kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil zur Haftung von Geschäftsführern bei Zahlungseingängen auf debitorischen Konten nach Insolvenzreife Stellung genommen, wobei er ausführt, dass in der Verrechnung der Bank mit dem Soll-Saldo des Kontos grundsätzliche eine masseschmälernde Zahlung liegt. Es ist daher erforderlich, dass Zahlungseingänge ab Insolvenzreife auf ein neues Konto bei einer anderen Bank umgeleitet werden müssen. Eine Ausnahme gilt jedoch , wenn vor Insolvenzreife eine Sicherungsabtretung vereinbart und die zur Sicherheit abgetretene Forderung ebenfalls vorher entstanden und werthaltig ist. Dieses Urteil lässt wieder einmal die Brisanz der Geschäftsführerhaftung erkennen. Geschäftsführer und andere leitende Organe sind daher angehalten, präventive Schritte, zum Beispiel im Rahmen einer Vorkrisenberatung durch unsere Spezialisten, einzuleiten, um bei Krisensituationen nicht in die Haftung zu geraten.

Teldafax-Insolvenz: Bayer Leverkusen zahlt 13 Millionen Euro zurück

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

25-08-2015

Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters ist ein scharfes Schwert. Dem Beitrag kann entnommen werden, was passieren kann, wenn ein Gläubiger „Insiderwissen“ hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage seines Vertragspartners hat. Lassen Sie es nicht so weit kommen: Ei ... weiterlesen

Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters ist ein scharfes Schwert. Dem Beitrag kann entnommen werden, was passieren kann, wenn ein Gläubiger „Insiderwissen“ hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage seines Vertragspartners hat. Lassen Sie es nicht so weit kommen: Ein rechtzeitig und vor allem präventiv konsultierter Berater kann Ihnen die besonderen Risiken im Geschäftsverkehr erläutern und eine Reduzierung des Risikos der eigenen Inanspruchnahme bewirken. Die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen hierfür gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

04-08-2015

Wie dem folgenden Artikel, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Insolvenzanfechtungsrecht am 04.08.2015 erschienen ist, entnommen werden kann, ist die Debatte um das geltende Recht auf vollen Touren. Lesen Sie selbst: WIRTSCHAFT Wie ein Blitz aus heiterem Himmel W ... weiterlesen

Wie dem folgenden Artikel, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Insolvenzanfechtungsrecht am 04.08.2015 erschienen ist, entnommen werden kann, ist die Debatte um das geltende Recht auf vollen Touren. Lesen Sie selbst: WIRTSCHAFT Wie ein Blitz aus heiterem Himmel Wer merkt, dass ein Geschäftspartner Zahlungsprobleme hat, sollte den Kontakt möglichst schnell einstellen. Im Fall einer Insolvenz könnte es sonst teuer werden. Von Stefan Locke Im Dezember 2012 erhielt Wolfgang Hirschmüller ein Schreiben einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei, das er zunächst für einen Scherz hielt. Die Worte „Klage“ und „Insolvenzanfechtung“ standen auf der ersten Seite und die Summe, um die es ging: mehr als 100 000 Euro plus Zinsen. „Ich dachte damals, hier sind Dummenfänger unterwegs“, sagt Hirschmüller. Er sitzt in einem kleinen Büro in Döbeln, nicht weit von der Autobahn 14 Dresden–Leipzig. Ende 2014 musste er selbst Insolvenz anmelden – die bittere Konsequenz aus dem Schreiben, die er bis heute noch nicht so recht fassen kann. Wolfgang Hirschmüller ist Bauingenieur, nach dem Mauerfall gründete er ein Planungsbüro, er projektierte Wohnhäuser und Gewerbebauten, für die es Anfang der neunziger Jahre im Osten viel Bedarf gab. Als der Bauboom nachließ, begann er, Sendemasten für den aufkommenden Mobilfunk zu planen. „Wir haben immer alle Schwierigkeiten gemeistert und sind stetig gewachsen“, sagt der 63 Jahre alte Ingenieur. Mit 26 Mitarbeitern erzielte er gut 900 000 Euro Umsatz im Jahr, rund 10 Prozent davon in Geschäften mit einer Kommunikationstechnikfirma, mit der sich eine stabile Beziehung entwickelte – bis diese 2007 von Finanzinvestoren übernommen und umstrukturiert wurde. Damals begann sie auf einmal, unpünktlich zu zahlen. Die Firma änderte Sitz und Namen und wechselte mehrfach ihre Ansprechpartner, die aber stets versicherten, das Geld werde überwiesen. „Stimmte auch“, sagt Hirschmüller. Seine Rechnungen wurden bezahlt, allerdings immer erst, nachdem er gemahnt hatte. Ausgerechnet diese Mahnungen sollten ihm Jahre später zum Verhängnis werden. Anfang 2009 ging die Kommunikationstechnikfirma in die Insolvenz, Hirschmüller musste 10 000 Euro abschreiben und hörte dann nichts mehr von dem Fall – bis zu jenem Brief im Dezember 2012. „Das kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, sagt er. Auch Kollegen, mit denen er darüber sprach, konnten es nicht glauben, die Industrie- und Handelskammer (IHK) aber riet ihm, die Sache ernst zu nehmen. Dort kannte man Fälle wie diesen: Nach Paragraph 133 Insolvenzordnung sind Zahlungen an Gläubiger bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechtbar, sofern dadurch andere Gläubiger eines insolventen Schuldners vorsätzlich benachteiligt wurden. Genau damit begründete der Insolvenzverwalter die Klage gegen Hirschmüller: Er soll sich von eben jener Kommunikationstechnikfirma sein Geld gesichert haben, obwohl er wusste, dass dieser die Zahlungsunfähigkeit drohte. Beweise: schleppende Zahlungen und Mahnungen. Was wie ein bizarrer Einzelfall klingt, hat sich zu einem immensen Problem für die deutsche Wirtschaft entwickelt. In einer Umfrage des Bundesverbands Credit Management gaben mehr als 80 Prozent der Teilnehmer an, 2014 von Insolvenzanfechtung betroffen gewesen zu sein, 20 Prozent mehr als im Jahr davor. In einem Drittel der Fälle lagen die angefochtenen Summen bei mehr als 100 000 Euro. Die Anfechtung wegen vermeintlicher Gläubigerbenachteiligung sei von der Ausnahme zum Regelfall mutiert, resümiert der Verband. Die Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr seien gravierend. Die Sorge um etwaige spätere Insolvenzanfechtung habe das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern spürbar erschüttert. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben an, deshalb die Vergabe von Lieferantenkrediten eingeschränkt zu haben. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellen seit einigen Jahren eine deutliche Zunahme von Insolvenzanfechtungen fest. Die Anwendung des Paragraphen 133 sei auch wegen der zunehmend extensiven Auslegung durch den Bundesgerichtshof (BGH) „aus der Balance geraten“. Dieser stufte in mehreren Urteilen schleppende Zahlungen, geplatzte Schecks und die Nichtzahlung einer Verbindlichkeit als Beweise ein, dass der Gläubiger von der drohenden Pleite des Schuldners wusste. Demnach müssten Unternehmen schon bei ersten Anzeichen von Liquiditätsproblemen des Geschäftspartners die Zusammenarbeit abbrechen, um künftige Anfechtungen zu vermeiden, betonen BDI und ZDH. Dabei seien individuelle Zahlungsvereinbarungen üblich und ungeeignet für die pauschale Annahme, dass der Schuldner andere Gläubiger vorsätzlich benachteilige. Die Urteile des BGH aber machen es Insolvenzverwaltern wie Justiz denkbar einfach: Finden sich in den Unterlagen eines insolventen Unternehmens Hinweise auf Ratenzahlungen oder Mahnungen von Lieferanten, werden diese auf Rückzahlung verklagt und verurteilt. „Das ist eine völlig weltfremde, unsägliche Rechtsprechung“, sagt André Siebenbürger, der in Mitteldeutschland einen Baustoffhandel mit 120 Mitarbeitern betreibt. Er will seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen, nachdem er schon mehrfach von Insolvenzanwälten auf Zahlung einiger tausend Euro verklagt worden ist – Geld, das er für ordentlich erbrachte Leistungen erhalten hatte. „Das war eine Unverschämtheit“, sagt Siebenbürger. „Dennoch haben wir bezahlt, einfach auch, um Ruhe zu haben.“ Vor kurzem ist Siebenbürger auf die Rückzahlung von 300 000 Euro verklagt worden, die ihm ein Heizungsbaubetrieb, der später insolvent ging, in den vergangenen Jahren für Materiallieferungen bezahlt hatte. Dass das Geld schleppend kam, könnte ihm nun zum Verhängnis werden. „Hätte ich ihm den Hahn gleich zugedreht, hätte er sofort dicht machen können“, sagt er. Neben 100 000 Euro, die Siebenbürger durch die Insolvenz des Heizungsbaubetriebs ohnehin verlor, droht ihm nun auch noch die drei Mal so hohe Rückzahlung wegen der Anfechtung. Die Insolvenzverwalter spekulierten vielfach darauf, dass die Gläubiger einfach zahlten, sagt Michael Zgaga. Er ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Mittelstandsverbund. „Die meisten Fälle landen gar nicht vor Gericht, sondern Unternehmen zahlen lieber, als sich jahrelang streiten und Rückstellungen in den Bilanzen bilden zu müssen.“ Zurzeit seien nicht mal mehr Bargeschäfte vor Anfechtungen gefeit; die Insolvenzverwalter wollten Masse erzeugen, sie nutzten dafür exzessiv die Anfechtung und beriefen sich dabei auf den BGH, was häufig erfolgversprechend sei. Wolfgang Hirschmüller hat vor Gericht keine Chance gehabt. In erster Instanz verurteilte ihn das Landgericht Leipzig zur Zahlung von knapp 18 000 Euro plus Zinsen; die Richter nahmen auch aufgrund seiner Mahnschreiben an, dass er vier Monate vor der Insolvenz seines Geschäftspartners davon gewusst habe. In der Berufungsverhandlung wiederum verlegte das Oberlandesgericht Dresden den Zeitpunkt der vermeintlichen Kenntnis Hirschmüllers auf sieben Monate vor der Insolvenz und verurteilte ihn Ende 2014 zur Rückzahlung von rund 44 500 Euro – Geld, dass er in dieser Zeit für mangelfreie Planungsleistungen erhalten hatte. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Mit Zinsen und Prozesskosten blieb Hirschmüller auf 70 000 Euro sitzen. „Ich war wie im Trance, ich wusste nicht, was ich machen sollte“, sagt er. Die Summe traf sein Büro in einer Auftragsflaute, Ratenzahlung habe der Insolvenzverwalter abgelehnt. Im Dezember musste Hirschmüller selbst Insolvenz anmelden. Dass es bei der Insolvenzanfechtung bisweilen wie auf dem Basar zugeht, musste auch Josef Müller erfahren. Der Gründer einer Spritzguss-Firma bei Passau mit 50 festangestellten Mitarbeitern und 5 Millionen Euro Jahresumsatz wurde im vergangenen Frühjahr vom Insolvenzverwalter eines einstigen Geschäftspartners auf Rückzahlung von 825 000 Euro verklagt – Geld, das er für einwandfreie Ware bekommen hatte. „Ich habe nächtelang wach gelegen“, sagt Müller. Als seine Anwälte ihm sagten, dass er sich lieber auf einen Vergleich einlassen solle, ehe seine Lieferanten davon erfahren, weckte das seinen Widerspruchsgeist. Müller verkündete in aller Öffentlichkeit, sich auf keinen Vergleich einzulassen. Daraufhin focht der Insolvenzverwalter alle Zahlungen der Firma an Müller der letzten zehn Jahren an: insgesamt 2,1 Millionen Euro. „Wenn sie uns schuldig sprechen, ist der Ofen hier aus“, sagt Müller. Er hat sich entschlossen zu kämpfen und weiß seine Mitarbeiter hinter sich. „Aber selbst wenn wir freigesprochen werden, bleibt das Ganze eine Schweinerei, gebilligt vom obersten Gericht.“ Es ist selbst in Justizkreisen ein offenes Geheimnis, dass im Gegensatz zu früher, als Insolvenzverfahren häufig mangels Masse eingestellt wurden, die exzessive Nutzung der Anfechtung heute vielfach nicht nur der Bedienung von Gläubigern, sondern auch der Vergütung der Insolvenzverwalter dient. Dass diese zudem die Verjährungsfrist fast immer vollständig ausnutzen, sei ein weit verbreitetes Phänomen, sagt ein mit Insolvenzverfahren befasster Richter. Das garantiere 5 Prozent Verzugszinsen für drei Jahre, eine sicherere Kapitalanlage lasse sich zurzeit kaum finden. Der Verband der Insolvenzverwalter sieht das ganz anders. „In der Regel kommen weit mehr als 90 Prozent der durch Anfechtung erzielten Einnahmen allen Insolvenzgläubigern zugute“, sagt der Vorsitzende des Insolvenzverwalterverbandes Christoph Niering. Es sei eine gesetzliche Pflichtaufgabe, für Verteilungsgerechtigkeit unter den Gläubigern zu sorgen. Sie und die Insolvenzgerichte drängten deshalb geradezu darauf, selbst lange zurückliegende anfechtbare Vorgänge zu ermitteln und konsequent zu verfolgen. Dennoch hat das Bundesjustizministerium nach langem Zögern eine Reform des Paragraphen 133 entworfen, der unter anderem eine auf vier Jahre verkürzte Anfechtungsfrist enthält. Die weit wesentlichere Umkehr der Beweislast allerdings steht bisher genauso wenig darin wie ein Anfechtungsverbot von Zahlungen, die Gläubiger für ordentlich erbrachte, gleichwertige Leistungen erhalten haben, wenn der Schuldner noch nicht zahlungsunfähig war. Hirschmüller wird das nicht mehr helfen. Er hat inzwischen eine Interessengemeinschaft betroffener Firmen gegründet. „Dieses Gesetz ist eine permanente Gefahr“, sagt er. „Es muss endlich weg.“

Raus aus der Krise

faktor online - das Entscheider-Magazin

19-12-2014

Als angestellte Geschäftsführer sammelten Jürgen Zinecker und Rainer Bilgeri viele wertvolle Erfahrungen – vor allem auch die, dass ihnen trotz ihrer Position häufig die Hände gebunden waren. Selbstbestimmt entscheiden zu können, motivierte sie und brachte sie zum Schritt ... weiterlesen

Als angestellte Geschäftsführer sammelten Jürgen Zinecker und Rainer Bilgeri viele wertvolle Erfahrungen – vor allem auch die, dass ihnen trotz ihrer Position häufig die Hände gebunden waren. Selbstbestimmt entscheiden zu können, motivierte sie und brachte sie zum Schritt, ein eigenes Unternehmen zu führen. Kennengelernt haben sich die beiden Manager 1996 als Beschäftigte desselben Unternehmens. Den Kontakt haben sie seither stets gehalten. Als die Unternehmensleitung der Göttinger Firma Tech aus Altersgründen Nachfolger suchte, wagten die beiden den Schritt in die Selbständigkeit. Gut gefüllte Auftragsbücher und eine qualifizierte Belegschaft mit 600 Mitarbeitern an vier Standorten sollten die Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft des Betriebes sein. Das Kerngeschäft von Tech bilden Industriedienstleistungen, wie etwa die Instandhaltung und der Transport von Maschinen oder auch die Übernahme von Lohnarbeiten für andere Unternehmen sowie elektrische Prüfverfahren. Nach erfolgreichen Verhandlungen wurde der Verkauf im Jahr 2007 abgewickelt. „Wir sind zu einem für beide Seiten guten Ergebnis gekommen und konnten ein gesundes Unternehmen übernehmen“, blickt Zinecker zurück. Die nötigen Finanzierungsverträge mit der Bank waren zum damals „marktüblichen Zinssatz unter Dach und Fach“. Einer reibungslosen Fortführung des 1994 gegründeten Unternehmens stand also nichts mehr im Wege. „Aber dann kam die Finanzkrise“, erinnert sich Bilgeri. „In einem Jahr verloren wir 50 Prozent unseres Umsatzes.“ Viele Kunden, insbesondere der Automobilindustrie und des Maschinenbaus, stellten auf Kurzarbeit um, hatten kaum genug Arbeit für die eigenen Mitarbeiter und erst recht keinen Bedarf, um Aufträge an Unternehmen wie Tech weiterzugeben. Die Krisenjahre 2008 und 2009 führten zu einer Halbierung der Mitarbeiterzahl des Göttinger Unternehmens. „Hätte unsere Bank die Forderungen aus dem Kapitaldienst zu dieser Zeit nicht teilweise gestundet, hätten wir sofort dicht machen können. Doch man glaubte an unser Geschäftsmodell und verstand, dass wir nur durch die äußeren Umstände in diese Notsituation geraten waren“, sagt Zinecker dankbar für das Verständnis der Geldgeber. Doch diese Teilstundung vertagte das Problem lediglich. Sie löste es aber nicht. Die Krise wollte nicht vorübergehen. Tech gelang es ab dem Jahr 2010, die Umsätze zu steigern, vormals entlassene Mitarbeiter wieder einzustellen und den Wachstumskurs zu verstetigen. Operativ war damit das Unternehmen bereits sehr früh nach der Krise zur Stabilität zurückgekehrt. Ungelöst blieb die finanzielle Restrukturierung, die angesichts des durch die Krise hervorgerufenen hohen Verschuldungsgrades dringend erforderlich war. „Hierüber wurde mit der Bank jährlich neu verhandelt, leider ohne das gewünschte Ergebnis einer dauerhaften finanziellen Sanierung. Wir konnten uns leider nicht auf ein neues langfristiges Finanzierungskonzept mit neuen, dem veränderten Markt angepassten Kreditkonditionen einigen“, so Bilgeri. Als sich bei Gesprächen mit Wirtschaftsprüfern herausstellte, dass die nicht zum 1. Januar des neuen Jahres vorliegende Stundungserklärung und eine mögliche folgende Wertstellung der Kreditverträge durch die Bank zum Tatverdacht der verschleppten Insolvenz führen kann, läuteten die Alarmglocken in der Tech-Führungsetage. Die beiden Unternehmer gingen den schwierigen Weg couragiert und zielstrebig weiter. „Wir haben von Anfang an auf Ehrlichkeit und Transparenz gesetzt. Wir waren überzeugt, nur so unsere Kunden und unser gutes Verhältnis zur Bank halten zu können“, erklärt Zinecker. Als sich Ende des Jahres 2013 keine rechtzeitige Einigung mit der Bank für das Folgejahr und darüber hinaus abzeichnete, stellten die beiden das Unternehmen Tech unter einen Schutzschirm (siehe Kasten auf Seite 55). „Wir konnten Tech nicht unter der ständigen Unsicherheit und einer fehlenden Zukunftsperspektive mit dringend erforderlichen Investitionsmöglichkeiten verharren lassen“, erklärt Zinecker die Inanspruchnahme des neuen Hilfsinstruments. Das Schutzschirmverfahren ist die Alternative zum klassischen Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist, dass der geschützte Betrieb seine laufenden Kosten begleichen kann. Der Schutzschirm greift insbesondere für die langfristigen Finanzverpflichtungen. „Für uns war dies die einzig ehrliche Lösung. Wenngleich wir uns auch damit in eine Blackbox begeben haben. Wir wussten nicht, wie Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten reagieren“, erklärt Zinecker und Bilgeri ergänzt: „Wir mussten mutig vorangehen, um eine dauerhafte Lösung zu schaffen.“ Als „sensationell“ bezeichnen beide die Reaktionen aller Geschäftspartner nach Bekanntwerden des Tech-Schutzschirmverfahrens: Kein Kunde sprang ab, kein Mitarbeiter kündigte, die Lieferanten blieben bei der Stange. Doch die Zeit des Schutzschirms reichte nicht aus. Die Wochen um den Jahreswechsel verstrichen. Die zu vereinbarenden Termine mit Gericht, Sachwalter und vorläufigem Gläubigerausschuss zogen sich hin. Die dreimonatige Frist war somit schnell vorbei. Wichtige Effekte löste der Schritt unter den Schutzschirm dennoch aus. Denn die Verhandlungsposition gegenüber der Bank hatte sich durch das aktivierte Verfahren wesentlich verbessert: So durften die beiden Geschäftsführer in dem im Frühjahr 2014 eingeleiteten Insolvenzverfahren ihr Unternehmen in Eigenverwaltung selbstbestimmt fortführen. Auch eigene Sachwalter und Rechtsbeistände durften selbst ausgewählt werden. „Hätten wir diesen Entscheidungsspielraum nicht erhalten, gäbe es Tech heute nicht mehr“, erklärt Bilgeri die damalige Situation. Das Insolvenzplanverfahren lief vom Frühjahr bis zum 24. September. Und entgegen vieler anderer Beispiele endete es nicht mit der Zerschlagung des Unternehmens, sondern mit der Rückkehr zum ordentlichen Geschäftsbetrieb und mit einer finanziellen Sanierung. Das Besondere ist, dass alle Beteiligten, Bank, Sachwalter, Gericht sowie Tech den Prozess konstruktiv begleitet und ein Ergebnis zur Zufriedenheit aller erreicht haben. „Der Richter bedankte sich sogar ausdrücklich für das vorbildliche Verfahren. Er möchte es als Musterbeispiel in der Fachpresse veröffentlichen“, erklärt Zinecker zufrieden und mit nachvollziehbarem Stolz. Das Tech-Geschäft läuft weiterhin erfolgreich. Die Mitarbeiterzahl übertrifft inzwischen den Vorkrisenstand. Die beiden Inhaber haben viel gelernt in dieser langen und schwierigen Zeit. „Wir sind froh, die Kraft gehabt zu haben, diesen schweren, selbst gewählten Weg mit Mut und einer aktiven Informationspolitik überstehen zu können“, sagt Bilgeri erleichtert zurückblickend. Dankbar sind die beiden Unternehmer den vielen sachkundigen Unterstützern in der schwierigen Zeit und den Mitarbeitern, die gerade im administrativen Bereich viel organisatorische Mehrarbeit leisten mussten. Zinecker schließt mit einem seines Erachtens essentiellen Ratschlag: „Unerlässlich sind absolut vertrauenswürdige Berater, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann. Hier zu sparen, wäre das Falscheste, was man tun könnte.“ Mit dem Weg in die Öffentlichkeit möchten die beiden Krisenmanager allen Betroffenen Mut machen, ebenfalls schnell und beherzt zu handeln. Text: Stefan Liebig

Die TECH Unternehmensgruppe ist saniert

Pressemitteilung der SBL

08-12-2014

Ende September 2014 sind die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die Vermögen der TECH Industrie-Wartung GmbH, Göttingen, und der TECH Industrie-Service GmbH, Seesen, aufgehoben worden. Die Unternehmen sind damit saniert und gerettet. Im Dezember 2013 hatte die Geschäf ... weiterlesen

Ende September 2014 sind die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die Vermögen der TECH Industrie-Wartung GmbH, Göttingen, und der TECH Industrie-Service GmbH, Seesen, aufgehoben worden. Die Unternehmen sind damit saniert und gerettet. Im Dezember 2013 hatte die Geschäftsführung nach intensiver Vorbereitung Anträge auf die Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt hat. Ferner beantragte die Unternehmensführung die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens. Seitdem waren die Geschäftsführer mit Ihren Beratern damit befasst, die Unternehmensgruppe auf gesunde Beine zu stellen. Dies ist mit Aufhebung der gerichtlichen Verfahren, die beim Amtsgericht Göttingen geführt wurden, nunmehr gelungen. Die Arbeitsplätze der etwa 900 Arbeitnehmer konnten so gesichert werden. Bereits vor Einleitung des Schutzschirmverfahrens im Dezember 2013 bis zur Aufhebung der Verfahren wurde die TECH Unternehmensgruppe rechtlich umfassend durch die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Standorte in Lüneburg, Hamburg und Hannover unterhält und die insbesondere durch ihren Geschäftsführer, Rechtsanwalt Marc-André Borchert, vertreten wurde, beraten.

Die SBL bündelt weitere wirtschaftsrechtliche Kompetenz

Pressemitteilung der SBL

28-11-2014

Mit Frau Rechtsanwältin Kristin Didzoneit und Herrn Rechtsanwalt Claudius J.W. Finkbeiner, LL.M., verstärkt die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft ihr Team um zwei erfahrene Wirtschafts- und Insolvenzrechtsspezialisten. Frau Didzoneit hatte bereits während ihrer Hochschulausbildung ... weiterlesen

Mit Frau Rechtsanwältin Kristin Didzoneit und Herrn Rechtsanwalt Claudius J.W. Finkbeiner, LL.M., verstärkt die SBL Rechtsanwaltsgesellschaft ihr Team um zwei erfahrene Wirtschafts- und Insolvenzrechtsspezialisten. Frau Didzoneit hatte bereits während ihrer Hochschulausbildung ihren Fokus auf insolvenzrechtliche Fragestellungen gelegt, den sie im anschließenden Referendariat weiter vertieft hat. Neben der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Beratungsmandate und der Sachbearbeitung von Insolvenzverfahren bilden die Ermittlung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Anfechtungsansprüche für Insolvenzverwalter sowie andererseits die Abwehr solcher Ansprüche für Mandanten Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Herr Finkbeiner berät kleine und mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter und Geschäftsführer in Krisenszenarien. Ebenso vertritt er Gläubiger in Insolvenzverfahren und ist forensisch als Prozessanwalt tätig. Seine vorangegangenen Tätigkeiten als Syndikus eines Energieversorgungsunternehmens und Rechtsanwalt in einer bundesweit tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei ergänzen die bei der SBL bereits vorhandene Expertise auf diesem Gebiet optimal. Herr Finkbeiner ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Dozent an mehreren Hochschulen tätig.

Sprechtag zum Insolvenzrecht

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

06-09-2014

Die Industrie- und Handelskammer bietet für Unternehmer einen kostenfreien Sprechtag zum Insolvenzrecht: Donnerstag, 16. Oktober, 15 bis 18 Uhr beantworten die Rechtsanwälte Marc-André Borchert und Christian Schreiber in Einzelgesprächen Fragen von Gläubigern und Schuldnern. ... weiterlesen

Die Industrie- und Handelskammer bietet für Unternehmer einen kostenfreien Sprechtag zum Insolvenzrecht: Donnerstag, 16. Oktober, 15 bis 18 Uhr beantworten die Rechtsanwälte Marc-André Borchert und Christian Schreiber in Einzelgesprächen Fragen von Gläubigern und Schuldnern. Für eine diskrete Terminvergabe und Vorbereitung wird um telefonische Anmeldung gebeten unter 742-121.

Landgasthof Konik in Betzendorf erfolgreich gerettet

Pressemitteilung der SBL

05-09-2014

Die Zukunft des Landgasthof Konik ist gesichert. Mit Wirkung zum 01.08.2014 konnte mit Frau Gabriele Studt nach mehrmonatigen Verhandlungen ein Unternehmenskaufvertrag geschlossen werden, durch den die langfristige Fortführung des Betriebes erreicht wird. Sämtliche Arbeitsplät ... weiterlesen

Die Zukunft des Landgasthof Konik ist gesichert. Mit Wirkung zum 01.08.2014 konnte mit Frau Gabriele Studt nach mehrmonatigen Verhandlungen ein Unternehmenskaufvertrag geschlossen werden, durch den die langfristige Fortführung des Betriebes erreicht wird. Sämtliche Arbeitsplätze bleiben vollständig erhalten. Der seit 1456 bestehende und an dem historischen Dorfplatz gelegene Gasthof, der über insgesamt 15 Hotelzimmer verfügt und im Festsaal mit einer Kapazität für bis zu 100 Gäste aufwartet, wird auch zukünftig die Anwohner sowie die (Sommer-)Urlauber in Betzendorf mit seiner regionalen Küche und insbesondere den Wild- und Fischspezialitäten erfreuen. Auch die Samtgemeinde Amelinghausen, für die der Landgasthof an mehreren Schulen und Kindertagesstätten die täglichen Mittagessen zubereitet und liefert, war über den Ausgang der mehrmonatigen Verhandlungen sehr erfreut. Der Landgasthof Konik ist über die regionalen Grenzen hinaus ein angesagtes Ziel für Fahrradfahrer und Wanderer. Nicht zuletzt bietet auch der von dem Landgasthof betriebene Schafstall eine Lokalität, in der es sich bei zum Beispiel einem Grillbuffet kulinarisch feiern lässt. Am 01.07.2013 war über das Vermögen des vorherigen Betreibers, Herrn Volkmar Konik, der den Landgasthof in der fünfzehnten Generation der Familie Konik betrieben hat, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Seitdem ist der Betrieb von dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Marc-André Borchert von der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lüneburg, fortgeführt worden. Eine erforderlich gewordene Auffanggesellschaft konnte gegründet werden. Diese fungiert nunmehr als Verpächterin des Landgasthofes. Frau Gabriele Studt erklärt: „Ich freue mich, dass ich mich mit meinem dreizehnköpfigen Team dieser Aufgabe und dem damit verbundenen Neustart des Landgasthofes stellen kann und danke insbesondere den engen Freunden des Landgasthofes und der Familie Konik, die mich in meiner Entscheidung nicht nur mit Rat unterstützt haben.“ Der Insolvenzverwalter gibt ferner folgende Erklärung ab: „Das gesetzte Ziel, den Landgasthof sowie die Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern, wurde erreicht. Ich freue mich, dass gemeinsam mit der Familie Konik eine Lösung gefunden werden konnte.“

Chancen für Schuldner und Gläubiger

Unsere Wirtschaft 09/2014

02-09-2014

Das sogenannte Schutzschirmverfahren soll die Sanierung von Unternehmen in der Krise erleichtern. Ein Blick auf neue Regeln – und auf einen Weg, der die endgültige Insolvenz umgeht. Von Christian Schreiber und Marc-André Borchert Es ist ein Wort, vor dem viele Unternehmer Ang ... weiterlesen

Borchert_SchreiberDas sogenannte Schutzschirmverfahren soll die Sanierung von Unternehmen in der Krise erleichtern. Ein Blick auf neue Regeln – und auf einen Weg, der die endgültige Insolvenz umgeht. Von Christian Schreiber und Marc-André Borchert Es ist ein Wort, vor dem viele Unternehmer Angst haben: Insolvenz. Die Pleite eines Unternehmens gilt als Inbegriff des Scheiterns. Allein in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres waren nach Angaben der Wirtschaftsdatenbank Creditreform rund 12.100 Unternehmen betroffen. Nicht jeder dieser Betriebe wird von der wirtschaftlichen Bildfläche verschwinden. Einige werden die Insolvenz überleben und sogar gestärkt aus ihr hervorgehen. Wer sich rechtzeitig und professionell darauf vorbereitet, hat gute Chancen auf eine Restrukturierung, Sanierung – und auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. März 2012 das Unternehmensinsolvenzrecht umfassend reformiert. Seitdem soll unter anderem das sogenannte Schutzschirmverfahren die Sanierung von Unternehmen in der Krise erleichtern. Hauptmerkmal der Sanierung unter einem Schutzschirm: Nicht ein Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder, sondern die Geschäftsführung bleibt im Amt. Der TV-Hersteller Loewe hat vor kurzem von dem neuen Insolvenzrecht Gebrauch gemacht – und sich erfolgreich und schnell saniert. Für die Unternehmen bietet das neue Verfahren enorme Vorteile: Geschäftsführer werden motiviert, sich der Situation rechtzeitig zu stellen und sich früh mit den Optionen der insolvenzrechtlichen Sanierung zu beschäftigen. Durch die Mög-lichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung kann der Unternehmer oder Geschäftsführer während des Verfahrens Herr im eigenen Haus bleiben. Wichtig – besonders für die Zukunft des sanierten Unternehmens – ist die Wortwahl und der damit verbundene Image-Erhalt des Unternehmens. Das Wort „Insolvenz“ wird vermieden, was sich grundsätzlich positiv auf das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern auswirkt. Das Signal nach außen ist deutlich: Das Unternehmen ist noch nicht insolvent und Maßnahmen sind eingeleitet. Das schafft bei allen Beteiligten wichtiges Vertrauen. Um im Vorfeld zu erkennen, ob der Schritt zum Insolvenzgericht geeignet ist, ist eine Analyse von Insolvenzrechtsexperten nötig. Die Beratung soll den Unternehmenserfolg sichern, vorgefundene Werte erhalten, zukunftsorientierte Betriebsstrukturen schaffen und Arbeitsplätze erhalten. Grundsätzlich gilt: Solange das Produkt am Markt eine Chance hat, hat auch das krisengeschüttelte Unternehmen noch eine Zukunftschance. Unternehmen müssen möglichst früh auf externe Beratung zurückgreifen. Sobald ein Unternehmen zu tief in die Krise gestürzt ist, ist der klassische Insolvenzverwalter nicht mehr fern. Auch aus der Sicht der Gläubigergemeinschaft sind möglichst frühe Sanierungsmaßnahmen bei einem angeschlagenen Unternehmen zu empfehlen. Schließlich stellen langjährige Geschäftspartner oft ein hohes Gut für den Gläubiger dar. Sie sind wertvolle Dienstleister oder Lieferanten. Folglich sollten auch Gläubiger ein gutes Gespür für die wirtschaftlichen Nöte ihrer Geschäftspartner entwickeln und sich rechtzeitig über ihre Rechte und die Mechanismen eines Insolvenzverfahrens informieren. So sind sie bei einer drohenden Pleite ihres Dienstleisters oder Lieferanten geschützt – und können Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Neben den Sanierungsmöglichkeiten für einen in die Krise geratenen Betrieb eröffnet das Insolvenzverfahren aber auch für den überschuldeten Einzelunternehmer die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang. So kann der Einzelunternehmer, der persönlich zugleich für alle Verbindlichkeiten aus dem Betrieb haftet, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens endgültig von seinen Schulden befreit werden. Voraussetzung: Er stellt zusammen mit dem Insolvenzantrag auch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass der Antragsteller sich in eine maximal sechs Jahre dauernde Wohlverhaltensperiode begibt, in der insbesondere pfändbare Beträge aus Anstellungsverhältnissen an den Insolvenzverwalter oder den Treuhänder abzuführen sind, der dieses Geld an die Gläubiger verteilt. Mit der Reform des Insolvenzrechts zum 1. Juli 2014 ist es neuerdings auch möglich, die Wohlverhaltensperiode von ursprünglich sechs auf bis zu drei Jahre zu reduzieren. Gelingt es dem Insolvenzschuldner nämlich innerhalb von drei Jahren, 35 Prozent der Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger sowie die Verfahrenskosten aufzubringen, so werden ihm bereits drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlassen. Marc-André Borchert und Christian Schreiber sind bundesweit als rechtliche Berater sanierungswürdiger Unter-nehmen tätig. Sie sind Teil der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft, die Standorte in Lüneburg und Hamburg unterhält. IHK-Insolvenzsprechtag für Gläubiger und Schuldner Für Unternehmer bietet unsere IHK am 16. Oktober zwischen 15 und 19 Uhr in Lüneburg einen kostenlosen Sprechtag zum Insolvenzrecht an. In vertraulichen Einzelgesprächen beantworten Marc-André Borchert und Christian Schreiber, Rechtsanwälte bei der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ausgewiesene Insolvenzrechtsspezialisten, erste Fragen von Gläubigern und Schuldnern und geben Hinweise dazu, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Für eine diskrete Terminvergabe und optimale Vorbereitung auf die Gespräche wird um telefonische Anmeldung gebeten. Gegebenenfalls können vorab konkrete Fragen oder Unterlagen eingereicht werden. ki IHK-Ansprechpartner ist Andreas Kinski, Telefon 04131 742-121, E-Mail kinski@lueneburg.ihk.de.

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Geschäftsbetrieb der P&M-Gruppe lebt fort

Pressemitteilung der SBL

04-05-2014

Die Zukunft für den Geschäftsbetrieb der P&M-Gruppe ist gesichert. Am 28. April 2014 konnte mit der M+S Piano-Express GmbH nach intensiven Verhandlungen ein Unternehmenskaufvertrag geschlossen werden, durch den die langfristige Fortführung des Unternehmens erreicht wird. N ... weiterlesen

Die Zukunft für den Geschäftsbetrieb der P&M-Gruppe ist gesichert. Am 28. April 2014 konnte mit der M+S Piano-Express GmbH nach intensiven Verhandlungen ein Unternehmenskaufvertrag geschlossen werden, durch den die langfristige Fortführung des Unternehmens erreicht wird. Nachdem auch die Gläubiger dem Vertragswerk zugestimmt hatten, wird das Unternehmen nunmehr ab dem 1. Mai 2014 von der M+S Piano-Express GmbH betrieben. Der Standort in Lichtenfels sowie sämtliche Arbeitsplätze bleiben vollständig erhalten. Die P&M-Gruppe hatte mit der Beantragung der Eigenverwaltung die wesentliche Zielsetzung verfolgt, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und durch die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen weiter zu stärken, sämtliche Arbeitsplätze zu erhalten und den Standort Lichtenfels zu sichern. Dank der Weiterführung der bereits im Jahr 2011 begonnenen Sanierungsmaßnahmen und einer Reihe weiterer strategisch wichtiger Entscheidungen durch die Geschäftsführung wurde das Unternehmen so aufgestellt, dass sogar in erheblichem Umfang neue Kunden hinzugewonnen werden konnten. Dies alles wurde ermöglicht, weil die beantragte Eigenverwaltung der Geschäftsführung dafür auch die erforderliche Handlungsfreiheit sicherte. Durch die Einigung mit der M+S Piano-Express GmbH konnten die angestrebten Ziele nunmehr im vollen Umfang erreicht werden. Die Geschäftsführung der P&M-Gruppe, die in diesem Verfahren rechtlich beraten wurde durch den auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt Christian Schreiber von der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lüneburg, hat nunmehr nach Erreichen der gesetzten Ziele beim zuständigen Insolvenzgericht die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt.

Zwei Unternehmen gerettet

Obermain-Tagblatt

30-04-2014

Speditionsfirma P&M und Möbelmanufaktur Anders finden Investoren – 180 Arbeitsplätze Es geht weiter: Dank der Übernahme durch einen Berliner Investor können Standort und Arbeitsplätze des insolventen Speditionsunternehmens P&M erhalten bleiben.  Aufatmen in zwei U ... weiterlesen

Speditionsfirma P&M und Möbelmanufaktur Anders finden Investoren – 180 Arbeitsplätze

Es geht weiter: Dank der Übernahme durch einen Berliner Investor können Standort und Arbeitsplätze des insolventen Speditionsunternehmens P&M erhalten bleiben. 

Aufatmen in zwei Unternehmen im Landkreis Lichtenfels, die in jüngerer Zeit Insolvenz angemeldet hatten. Das frühere Lichtenfelser Speditionsunternehmen Kraus&Pabst, seit 2012 unter dem Namen P&M geführt, hat ebenso einen neuen Eigentümer gefunden wie die Möbelmanufaktur Anders GmbH in Stadel (Bad Staffelstein). Die Übernahmen der beiden Firmen durch Investoren wurden am Mittwoch dem Obermain-Tagblatt mitgeteilt.

Die P&M Gruppe hatte für ihre beiden in Lichtenfels ansässigen Speditionsunternehmen P&M Logistics GmbH und P&M Transport GmbH Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde in Eigenverwaltung mit Geschäftsführer Georg Völker und einem gerichtlich bestellten Sachwalter in Person von André Wehner abgewickelt. Beide veröffentlichten am Mittwoch eine Pressemitteilung, in der als neuer Eigentümer des Geschäftsbetriebs sowie des Anlagevermögens und der Verträge ab Anfang Mai das Berliner Speditionsunternehmen M+S Piano Express genannt wird. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Piano-Express ist seit 2001 als Spezialist für Klavier- und Flügeltransporte tätig. An den drei Standorten in Berlin (Stammsitz), München und Hilden (Nordrhein-Westfalen) beschäftigt die Firma 40 Mitarbeiter.

„M + S Piano Express GmbH wird die P&M Gruppe übernehmen und in vollem Umfang weiterführen,“ so Wehner. „Der Verkauf ermöglicht der P & M-Gruppe wieder eine Perspektive“, betonte Wehner. Der Investor verfüge über langjähriges Branchen-Know-how und habe ein überzeugendes Konzept vorgelegt. Besonders freue ihn, dass der Standort in Lichtenfels erhalten bleibe und alle Mitarbeiter übernommen werden sollen, so Wehner weiter.

Die Gläubigerversammlung habe dem Angebot der Berliner am Dienstag und gleichzeitig auch der Aufhebung der Eigenverwaltung zugestimmt, so Mert Remzi von Piano Express auf Nachfrage unserer Zeitung. Remzi wird nach eigenen Angaben neuer Geschäftsführer seiner Firma am Standort in Lichtenfels. Der bisherige Geschäftsführer, Georg Völker, wird aus dem operativen Geschäft ausscheiden, wie er uns sagte.

Strenge Sanierungsmaßnahmen

Mit Unterstützung des Sachwalters war mit Hochdruck nach Investoren für das zahlungsunfähige Speditionsunternehmen gesucht worden. Dabei wurden auch „strenge Sanierungsmaßnahmen“ umgesetzt, so die Pressemitteilung. „Der erfolgreiche Abschluss der Investorenverhandlungen zeigt, dass sich der Sanierungskurs und der große Einsatz der Mitarbeiter in den vergangenen Monaten ausgezahlt haben“, so Wehner. Die P & M-Gruppe hatte am 28. Januar 2013 Insolvenz angemeldet. Zu den Geschäftsfeldern der Speditionsunternehmen zählen schwerpunktmäßig Sammelgut- und Möbeltransporte, insbesondere der Transport von Großmusikinstrumenten. Zuletzt hatten die Unternehmen rund 132 Mitarbeiter und Aushilfskräfte am Standort beschäftigt.

Künftig M+S Piano Express

Mert Remzi sagte zur Entscheidung des Investors, dass beide Unternehmen in der selben Branche tätig seien und nun Verkehre zusammenlegen sowie Synergien nutzen könnten. „Wir haben viele gemeinsame Kunden“, so Remzi. Nach der Übernahme wird die Firma in Lichtenfels ab Mai M+S Piano Express heißen.

„Das Kernziel ist erreicht“, sagte Georg Völker unserer Zeitung auf Nachfrage. Standort und Arbeitsplätze in Lichtenfels bleiben erhalten. Das Unternehmen beschäftige hier auch etliche langjährige Mitarbeiter, für die es bei einer anderen Lösung sehr schwer geworden wäre.

Völker meinte zu seiner Bilanz im Rahmen der Eigenverwaltung, er habe mit seiner Arbeit „entscheidend zu der jetzigen Lösung beigetragen“. Es sei ein Beispiel für eine gelungene Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Unternehmen habe so keinen einzigen Kunden verloren, sondern im Gegenteil neue hinzugewonnen. Der Geschäftsverlauf der vergangenen Monate sei „nicht einfach“ gewesen und habe unter dem Eindruck eines massiven Konkurrenzkampfes im Klaviertransportbereich auf dem europäischen Markt gestanden.

[…]

Eine Zukunft für den Biohof Koch

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

08-10-2013

Insolvenzverwalter und Betreiber entwickeln neues Konzept für landwirtschaftlichen Betrieb Das Insolvenzverfahren ist eröffnet, und darin stecke eine Chance für den Biohof Koch in Betzendorf-Glüsingen, heißt es aus der Lüneburger Rechtsanwaltsgesellschaft SBL an der Schi ... weiterlesen

Insolvenzverwalter und Betreiber entwickeln neues Konzept für landwirtschaftlichen Betrieb Das Insolvenzverfahren ist eröffnet, und darin stecke eine Chance für den Biohof Koch in Betzendorf-Glüsingen, heißt es aus der Lüneburger Rechtsanwaltsgesellschaft SBL an der Schießgrabenstraße, die den Fall betreut: Durch das Verfahren könne das Unternehmen zu alter Stärke zurückfinden und habe eine Zukunft. Ein Konzept sei bereits entwickelt. Wie berichtet, hatte eine Krankenkasse vor einem Vier- teljahr den Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt, nachdem Chef Marten Koch Beiträge nicht überwiesen hatte. Damals hatte er erzählt, dass der Betrieb eine Menge Altlasten zu tragen habe, ihm aber auch die zunehmende Konkurrenz auf dem Bio-Markt sowie Ernteverzögerungen aufgrund des Wetters zu schaffen machten. Nun haben die Familie Koch und Insolvenzverwalter Christian Schreiber Strukturen und Angebot überprüft, erste Ergebnisse: Die Kochs, die unter anderem auf dem Wochenmarkt in Lüneburg und auf mehreren Märkten in Hamburg wie etwa an der lsestraße vertreten sind, haben nun noch einen Standort in Lauenburg hinzugewonnen. Zudem will man sich bei Produktion und Angeboten weiter spezialisieren. Überdies hat der älteste Sohn der Familie die Federführung im Unternehmen übernommen. Das landwirtschaftliche Unternehmen, das im 13. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt wurde und 50 Hektar Acker sowie 20 Hektar Wald bewirtschaftet, zählt zu den ältesten seiner Art der Region. Seit 1972 setzen die Kochs auf die ökologische Landwirtschaft. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass die Mitarbeiterzahl gehalten werden  kann. Aktuell beschäftigt der Hof 17 Männer und Frauen sowie drei Praktikanten.

Café Macht in der Klemme

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

09-08-2013

Insolvenzantrag – Geschäft geht weiter Seit Generationen schätzen die Lüneburger das Café Macht an der Grapengießerstraße, doch jetzt hat das Traditionshaus mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Die Betreiberin stellte wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag be ... weiterlesen

Insolvenzantrag – Geschäft geht weiter Seit Generationen schätzen die Lüneburger das Café Macht an der Grapengießerstraße, doch jetzt hat das Traditionshaus mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Die Betreiberin stellte wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht. Das bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter  Christian  Schreiber.  Der Lüneburger  Jurist  sieht  aber gute  Chancen,  die  Bäckerei fortzuführen. Geschlossen werde sie zunächst nicht. Das Gehalt der 16 Mitarbeiter, darunter einige in Teilzeit, sei über das Insolvenzausfallgeld der Agentur für Arbeit für bis zu drei Monate gesichert. Zudem habe er mit den Hausbesitzern gesprochen, auch die seien an der Fortführung der Bäckerei interessiert, sagt Schreiber. Es gebe bereits Interessenten, die das Café fortführen möchten.

Professoren machen pleite

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

06-08-2013

Verein nicht mehr liquide Vier Lüneburger Sozialwissenschaftler haben mit einem Projekt Schiffbruch erlitten, der Verein Perspektive – Forschungsinstitut im Bereich personenbezogener Dienstleistungen hat beim Amtsgericht Insolvenz angemeldet. Der Vorstand, der als Adresse ... weiterlesen

Verein nicht mehr liquide Vier Lüneburger Sozialwissenschaftler haben mit einem Projekt Schiffbruch erlitten, der Verein Perspektive – Forschungsinstitut im Bereich personenbezogener Dienstleistungen hat beim Amtsgericht Insolvenz angemeldet. Der Vorstand, der als Adresse die Leuphana Universität angegeben hat, besteht aus Prof. Dr. Dr. Horst Kowalewski, Prof. Dr. Maria-Eleonora Karsten, Dr. Maik Thieme und Prof. Dr. Christine Meyer. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters, Marc-Andre Borchert, fehlt es dem Verein an liquiden Mitteln. Laut dem Lüneburger Rechtsanwalt Borchert hat der Verein Schulungen für Mitarbeiter aus sozialen Berufen angeboten. Das Vorhaben startete 2002 und endete sieben Jahre später. Das langjährige Projekt wurde aus Zuschüssen des Bundesforschungsministeriums getragen. Bei der nachträglichen Abrechnung habe sich herausgestellt, dass nicht alles förderungswürdig war und dass nun Geld zurückgezahlt werden muss. „Das ist nicht ungewöhnlich“, sagt Jurist Borchert. „Und es geht um eine vergleichsweise geringe Summe. 538 000 Euro flossen an Fördermitteln, 6000 Euro sind jetzt offen.“ Der Vereinsvorstand habe sich für das Insolvenzverfahren entschieden, um das Projekt und die Aktivitäten des Vereins geordnet zu beenden. Mitarbeiter sind von dem Ende nicht betroffen. Borchert:“Es wurde damals mit Honorarkräften gearbeitet.“

Öko-Hof in Schwierigkeiten

Landeszeitung für die Lüneburger Heide

26-07-2013

Krankenkassen stellen Insolvenzantrag – doch Familie Koch lässt sich nicht unterkriegen Der Hof Koch in Glüsingen gehörte in der Region zu den ersten, die auf ökologischen Landbau setzten, und genießt einen guten Ruf. Nun sind Marten Koch und seine Familie in Sch ... weiterlesen

Krankenkassen stellen Insolvenzantrag – doch Familie Koch lässt sich nicht unterkriegen Der Hof Koch in Glüsingen gehörte in der Region zu den ersten, die auf ökologischen Landbau setzten, und genießt einen guten Ruf. Nun sind Marten Koch und seine Familie in Schwierigkeiten geraten: Gegen den Betrieb läuft ein Insolvenzverfahren. Doch der Chef und seine Crew gehen nach ersten Gesprächen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter davon aus, die Krise bewältigen und mit neuem Konzept durchstarten zu können. „Wir machen weiter und fahren wie gewohnt die Märkte in Lüneburg und Hamburg an“, sagt Koch. Natürlich werde die gewohnte Qualität geliefert. Zwei Krankenkassen haben den Insolvenzantrag gestellt, wegen einer relativ geringen Summe. Für die finanziellen Probleme sieht Koch mehrere Ursachen. Die aktuelle: Durch den langen Winter dauere es länger, bis Feldfrüchte erntereif waren und sind. „Wir hängen vier bis sechs Wochen hinterher“, erklärt der 49-]ährige. Das heiße auch, der Verkauf eigener Ware beginne später, und so fließen auch die Einnahmen später. Aber der Hof hat im Wortsinne zudem an Erblasten zu tragen. „Mein Vater, der 1972 mit der Öko-Landwirtschaft angefangen hat, stand mit Buchführung und Bürokratie auf Kriegsfuß, sagt der Landwirt. Um das Thema Steuern habe er sich nicht ausreichend gekümmert. Als das Finanzamt Ende der 90er-]ahre die Bücher prüfte, monierte die Behörde Unregelmäßigkeiten – Kochs mussten eine Summe im sechsstelligen Bereich nachzahlen. Der Abtrag drückte lange. Dazu kam, dass schließlich auch Handelsmarktketten auf Bio setzten und viele Verbraucher – statt beim aufwendig produzierenden Öko-Bauern zu kaufen – nun in Supermärkten zugriffen, die oft geringere Standards ansetzen, aber dafür zumeist günstiger sind. Familie Koch und ihre 18 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit hatten es bislang trotzdem geschafft, sich mit ihrer Ware zu behaupten.  Sie  stehen  auf Märkten in Lüneburg sowie in Hamburg-Neugraben, am Haller Platz und an der lsestraße. Koch ist sich sicher, dass er seine 50 Hektar Ackerland und 20 Hektar Wald auch künftig gut bewirtschaften kann, obwohl er bei Glüsingen/Betzendorf mit harten Bedingungen zu kämpfen habe: Durch die Hügellage sei es etwas kühler, der Boden sei schwer und trocken, weil das Grundwasser mit 30 Metern recht tief liege. An anderen Stellen im Kreis stoßen Bauern nach einem halben Meter auf Grundwasser. Koch  sieht  die  Krise  als Chance. Mit dem Insolvenzverwalter will er Strukturen neu ausrichten und den Betrieb effizienter organisieren. In alten Dokumenten finde der Hof im 13. ]ahrhundert seine erste Erwähnung, die Tradition werde die Familie fortsetzen.  Denn auch sein Sohn wolle als Bauer leben, im kommenden ]ahr lege der seine Meisterprüfung ab. Das klingt nach Zukunft.

Höbermann Licht- & Aussenwerbung GmbH stellt Insolvenzantrag

Pressemitteilung der Höbermann Licht- & Aussenwerbung GmbH

06-03-2013

Fortführung in Eigenverwaltung geplant Die Höbermann Licht und Ausserıwerbung GmbH aus Lüneburg hat am Mittwoch, den 6. März 2013, beim Amtsgericht Lüneburg einen Insolvenzantrag gestellt und die Eigenverwaltung beantragt. Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2012 mit dem Gesetz ... weiterlesen

Fortführung in Eigenverwaltung geplant

Die Höbermann Licht und Ausserıwerbung GmbH aus Lüneburg hat am Mittwoch, den 6. März 2013, beim Amtsgericht Lüneburg einen Insolvenzantrag gestellt und die Eigenverwaltung beantragt.

Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2012 mit dem Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Eigenverwaltung insolventer Unternehmen gestärkt, weil erkannt worden ist, dass an sich lebensfähige Betriebe durch ein klassisches Insolvenzverfahren oftmals unnötig zerstört werden. Den Gläubigern ist wie auch im Fall der Höbermann Licht- & Aussenwerbung GmbH dagegen vielmehr geholfen, wenn ein am Markt etabliertes Unternehmen weiter winschaften kann und die Gläubiger an den künftigen Erträgen partizipieren. Dabei werden die einzelnen Schritte von der Geschäftsführung jeweils mit den beteiligten Gläubigern und dem vorläufigen Sachwalter abgestimmt. Hinzukommt, dass auch die Region profitiert, denn sämtliche Arbeitsplätze können so möglicherweise erhalten bleiben.

Dem Antrag auf Eigenverwaltung hat das Gericht stattgegeben und als vorläufigen Sachwalter Herrn RA Sascha Khan von der Kanzlei Böttcher Khan Herzog aus Hamburg bestellt. Herr Khan ist ein erfahrener Insolvenzverwalter, der bereits in der Vergangenheit Unternehmen im Bereich Maschinenbau und Fertigungstechnik erfolgreich fortgeführt hat. Er kann zahlreiche Sanierungserfolge vorweisen. Herr Khan wird die Sanierungsbemühungen der Höbermann Licht- und Aussenwerbung GmbH in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung begleiten und unterstützen. Den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze hat er dabei stets im Fokus.

lm Rahmen der Eigenverwaltung, die von dem erfahrenen Insolvenzverwalter RA Christian Schreiber von der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft in Lüneburg vorbereitet wurde, wird der Geschäftsbetrieb unter Auswechselung der bisherigen Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Sachwalter weiter geführt. Das operative Geschäft wird ab sofort von Herrn Szodruch übernommen, der von dem Unternehmensberater Herrn Dreser unterstützt wird. Beide können auf umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Unternehmenssanierung zurückgreifen. lm Rahmen der Sanierung wird auch die Nachfolge der Geschäftsführung geregelt, da Herr Höbermann für diese Position nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Höbermann Licht- und Aussenwerbung GmbH ist ein bundesweit tätiger Hersteller von Licht- und Aussenwerbung und beschäftigt 24 Mitarbeiter sowie 7 Auszubildende und verfügt über eine moderne Fertigungstechnik für Licht- und Aussenwerbung am Standort Lüneburg. Das Unternehmen wurde im Jahre 1948 gegründet und im Jahre 1978 von Herrn Hans-Georg Höbermann übernommen. Seitdem war das Unternehmen erfolgreich am Markt tätig, wie die zahlreichen Referenzen belegen.

Nach einem erheblichen Verlust im Jahre 2009, der auf eine Fehlplanung eines Projekts zurückzuführen ist, wurde mit Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen begonnen. Der Verlust konnte jedoch bis heute nicht kompensiert werden. Die aktuelle wirtschaftliche Notlage wurde durch einen massiven Auftragseinbruch seit November 2012 verschärft.

P&M-Gruppe stellt Insolvenzanträge

Pressemitteilung der P&M-Gruppe

29-01-2013

Fortführung in Eigenverwaltung geplant Die P&M-Gruppe, bestehend aus der P&M Logistics GmbH und der P&M Transport GmbH, beide mit Sitz in Lichtenfels, haben am Montag, dem 28. Januar, beim Amtsgericht Coburg Insolvenzanträge gestellt und die Eigenverwaltung beantrag ... weiterlesen

Fortführung in Eigenverwaltung geplant Die P&M-Gruppe, bestehend aus der P&M Logistics GmbH und der P&M Transport GmbH, beide mit Sitz in Lichtenfels, haben am Montag, dem 28. Januar, beim Amtsgericht Coburg Insolvenzanträge gestellt und die Eigenverwaltung beantragt. Dem Antrag auf Eigenverwaltung hat das Gericht stattgegeben und als vorläufigen Sachwalter Herrn RA Dr. André Wehner von der Kanzlei Flöther & Wissing, Chemnitz, bestellt. Die P&M Gruppe wurde 2011 und im 1. Halbjahr 2012 tiefgreifend restrukturiert. Seit Mitte des Jahres 2012 wurden positive Ergebnisse erzielt. Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis ab. Trotz dieser positiven Entwicklung konnten weder Banken noch Investoren in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Bereitstellung der für die Fortführung des Unternehmens notwendigen Finanzierungsmittel gewonnen werden. Im Rahmen der Eigenverwaltung, die von dem erfahrenen Insolvenzverwalter RA Christian Schreiber von der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft in Lüneburg vorbereitet wurde, wird der Geschäftsbetrieb unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Sachwalter weiter geführt. Es ist nicht geplant, in der Fortführung des Unternehmens Arbeitsplätze abzubauen. Wichtige Kunden des Unternehmens haben bereits ihre Unterstützung zugesagt. Die P&M Gruppe ist zum Jahresbeginn 2012 durch das Herauslösen der beiden oben genannten Gesellschaften aus der JCL Gruppe entstanden. Ursprünglich gehörten die beiden Unternehmen zur Kraus & Pabst Gruppe, die diese beiden Unternehmen zusammen mit einigen weiteren Unternehmen Ende 2009 an die JCL AG verkauft hat. Die P&M Gruppe ist spezialisiert auf Logistik- und Transportdienstleistungen für Großmusikinstrumente (Klaviere und Flügel) sowie sonstige hochwertige und sensible Güter. Die P&M Gruppe beschäftigt rund 130 Mitarbeiter sowie 5 Auszubildende und verfügt über etwas mehr als 30 Fahrzeuge.   Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2012 mit dem Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Eigenverwaltung insolventer Unternehmen gestärkt, weil erkannt worden ist, dass an sich lebensfähige Betriebe durch ein klassisches Insolvenzverfahren oftmals unnötig zerstört werden. Den Gläubigern ist wie auch im Fall der P&M Gruppe dagegen vielmehr geholfen, wenn ein am Markt etabliertes Unternehmen weiter wirtschaften kann und die Gläubiger an den künftigen Erträgen partizipieren. Dabei werden die einzelnen Schritte von der Geschäftsführung jeweils mit den beteiligten Gläubigern abgestimmt. Hinzukommt, dass auch die Region profitiert, denn sämtliche Arbeitsplätze können so erhalten bleiben.

Kontakt
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Terminvereinbarung unter:

Lüneburg: 04131 2010-0
Hamburg: 040 5247600-0
(Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr)
oder jederzeit per E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de

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