Ihre Anwälte für
Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Fachanwaltliche Kompetenz bei Insolvenz, Haftung und Sanierung
Unsere Kanzlei berät und vertritt im Schwerpunkt im Insolvenzrecht und in allen damit verknüpften Fragestellungen. Wir verstehen uns als Berater von „Fünf vor 12“ bis „Viertel nach 12“. Das bedeutet, dass wir Ihnen vom Eintritt der schwersten Krise über die Insolvenzantragstellung und durch das eröffnete Insolvenzverfahren bis zur Abarbeitung aller Fragen, auch der zivil- oder strafrechtliche Haftung und zur Begleitung Ihrer Sanierung zur Seite stehen.
Insbesondere der Geschäftsführer oder Inhaber eines mittelständischen Unternehmens liegt daher in unserem Fokus. Die vorhandenen Haftungspotenziale sind den meisten Handelnden in ihrer Konsequenz nicht bewusst und gerade in der Krise des Unternehmens liegen zahlreiche Stolpersteine, die in die persönliche Haftung führen können. Diese zu vermeiden oder zu minimieren, ist unsere wichtigste Aufgabe als Berater. Daneben ist immer zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen die gesamte Existenz an einem Unternehmen hängt. Aus der Krise heraus bereits Sanierungschancen als Optionen auszuloten ist unsere zweite wichtige Aufgabenstellung. Mehr zur Geschäftsführerhaftung.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit Gläubigern, verhandeln für Sie Vergleiche oder Schuldenschnitte und begleiten Sie durch ein Insolvenzverfahren. Unser Ziel ist, Ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten und Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Als Berater sind wir zudem auf die Abwehr von Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter spezialisiert. Durch unsere aus langer Erfahrung gespeiste Kenntnis des Insolvenzanfechtungsrechts und der Gegebenheiten des Insolvenzverfahrens, bzw. der typischen Überlegungen der Insolvenzverwalter sind wir sehr gut in der Lage, eine Inanspruchnahme zu verhindern oder Ihnen zumindest zu einem guten Vergleich zu verhelfen. Mehr zur Insolvenzanfechtung.
Die Gründe für eine Insolvenz sind sehr zahlreich und in vielen Fällen fremdverschuldet. Kein Unternehmen ist geschützt vor Forderungsausfällen, Steuernachforderungen oder Kundeninsolvenzen, vielleicht sogar Insolvenzanfechtungen in großer Höhe. Solche Ausfälle oder plötzliche Forderungen können auch große Unternehmen in Bedrängnis bringen.
Im Insolvenzverfahren vertreten wir auch Ihre Interessen als Gläubiger, insbesondere bei Forderungsausfällen. Gerade bei größeren Forderungen und erheblichen Zahlungsschwierigkeiten Ihres Schuldners ist Fingerspitzengefühl und ein taktisch kluges Vorgehen gefragt, um keine Insolvenzanfechtung auszulösen. Ein „Inkasso von der Stange“ ist hier nicht zielführend. Das Gleiche gilt für Sicherheiten, die Ihnen versprochen oder gegeben wurden. Vereinbarungen darüber müssen anwaltlich überprüft werden, um Ihre Interessen zu sichern.
Eine Insolvenz kann sich in verschiedensten Konstellationen abspielen. In allen Fällen können Sie Ihre Position durch anwaltliche Unterstützung erheblich verbessern. Eine Insolvenz kann Sie als Anleger treffen, der sein Erspartes vertrauensvoll in die Entwicklung eines vielversprechenden Unternehmens investiert hat. Hier ist schon bei ersten Hinweisen auf Schwierigkeiten schnelles und zielgerichtetes Handeln gefragt. Droht dem Unternehmen die Insolvenz sorgen wir für die Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen des sogenannten Anlegerschutzes. Ähnlich verhält es sich bei einer Insolvenz von Mietern. Insbesondere im gewerblichen Bereich kann dies für Vermieter existenzbedrohend werden. Ohne fachlich fundierte Beratung kann es passieren, das Vermieter sehr nachteilige Vereinbarungen schließen. Unsere anwaltliche Unterstützung sichert Ihre Interessen.
In jeder insolvenzrechtlichen Lage stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie mit unserer Beratung und unseren Kenntnissen. Sprechen Sie mit uns, um ggf. rechtzeitig Schritte für eine Insolvenzvermeidung einzuleiten und Ihre Gläubigerinteressen zu wahren.