Ihre Anwälte für
Schuldnerberatung

Das Ziel bei einem Privatinsolvenzverfahren ist die sogenannte Restschuldbefreiung: Die Schuldenfreiheit, bzw. Schuldenschnitt nach Abschluss des Verfahrens. Wir helfen Ihnen dabei, den Schuldenschnitt zu erreichen und prüfen zudem, ob eine Befreiung von den Schulden schon nach drei Jahren zu erlangen ist.

Bei unserer Einschaltung stellen wir uns als Vertreter vor Sie. Dadurch hören die Gläubiger auf, Sie direkt anzuschreiben. Wir verschaffen Ihnen die Atempause die oft notwendig ist um sich einen Überblick zu verschaffen und gemeinsam mit uns eine Strategie zu entwickeln.

Unsere Rechtsanwälte sind ausgewiesene Experten für Insolvenzrecht und kennen die Situation ihrer Mandanten aus der Erfahrung, die sie in vielen erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren gewinnen konnten. Sie erhalten bei uns professionelle Hilfe und Beratung von der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens bis zu dessen Abschluss.
Wir beraten und vertreten Sie kostengünstig und sind so in jeder Hinsicht ein wertvoller Partner bei der Überwindung einer schwierigen Situation.

Kontakt
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Terminvereinbarung unter:

Lüneburg: 04131 2010-0
Hamburg: 040 5247600-0
(Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr)
oder jederzeit per E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de