Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts. Wir haben hier einen Schwerpunkt gebildet und vertreten Arbeitnehmer ebenso wie kleine und mittelständische Arbeitgeber und Betriebsräte im laufenden Geschäftsbetrieb und insbesondere im Insolvenzfall. Auf diese Weise sind wir mit den Überlegungen aller Beteiligten gut vertraut und können unsere Mandanten bei jedem Anliegen optimal unterstützen, gerade in puncto Beratung und Vertretung bei Kündigungen.
Arbeitsrecht und Insolvenz
Eine besondere Expertise können wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Insolvenzen bieten. Durch die Verknüpfung beider Tätigkeitsfelder können wir Ihnen, gerade wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht, helfen, die richtigen Schritte zu gehen. Anders als die meisten auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien kennen wir die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Hinblick auf das Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter und besondere Kündigungsfristen oder Sozialpläne.
Gern beraten wir Sie in juristischer Hinsicht, wenn es um die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses geht, es demnach zur Einstellung kommt und Arbeitsverträge erstellt oder überprüft werden müssen.
Egal ob das Arbeitsverhältnis durch eine eigene oder eine betriebsbedingte Kündigung beendet oder eine Kündigungsschutzklage erhoben wird bzw. erforderlich ist, wir haben den richtigen, an Ihren wirtschaftlichen Interessen ausgerichteten Rat für Sie. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl zur Seite und setzen uns für die optimale Wahrung Ihrer Interessen ein.