Mietrecht
Sie kennen das sicherlich: Eine neue Wohnung ist gefunden, ein neues Gewerbeobjekt soll künftig das eigene Geschäft beherbergen. Bevor es aber zum endgültigen Umzug kommt, steht die Unterzeichnung des Mietvertrages an. Hier kann es für Sie ggf. zu unliebsamen Überraschungen kommen, die einen langwierigen Rechtstreit zur Folge haben können. Um dies zu vermeiden, stehen wir Ihnen mit unseren Spezialisten auf dem Gebiet des Mietrechts mit einer umfassenden juristischen Beratung zur Seite. Im Folgenden ein paar Beispiele, wo und wie wir Sie unterstützen können.
Über den Standardvertrag hinaus…
Sowohl für Wohnräume wie für Geschäftsräume sollten klare, individuell abgestimmte Verträge helfen, künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Soweit die im Handel erhältlichen Standardverträge Ihren Bedürfnissen nicht entsprechen sollten, entwerfen wir Ihnen maßgeschneiderte Mietverträge.
Eine jede Vertragspartei sollte sich über die im Mietvertrag enthaltenen Rechte und Pflichten im Klaren sein. Betriebskostenumlagen, Klauseln zu Schönheits- und Kleinreparaturen, zur Haustierhaltung oder auch nur zur Untervermietung können einige Überraschungen enthalten. Genau darüber gilt es sich im Vorfeld im Rahmen einer Beratung zu informieren.