Ihre Anwälte für
Geschäftsleiterhaftung

Haftungsabwehr – wenn Sie bereits in Anspruch genommen werden

Werden Sie bereits von Gläubigern, Finanzamt, Krankenkasse oder Insolvenzverwalter in Anspruch genommen? Schnelles Handeln ist jetzt entscheidend.

Wir vertreten Sie sowohl:

  • Zivilrechtlich – bei Haftungsansprüchen und Forderungen

  • Strafrechtlich – bei Insolvenzverschleppung, Bankrott oder anderen Vorwürfen

Bei rechtzeitiger Einschaltung können wir:

  • Kostspielige Rechtsstreitigkeiten oder Strafverfahren vermeiden

  • Für Sie günstige Vergleiche aushandeln

  • Bestenfalls eine außergerichtliche Forderungsabwehr erreichen

Auch vor Gericht bestehen noch viele Möglichkeiten, Haftungen zu reduzieren oder ganz abzuwehren. In allen Verfahrensstufen sind wir als versierte Anwälte an Ihrer Seite.

 

Weitere Krisenszenarien – wir unterstützen Sie umfassend

Typische Mandate:

KrisenszenarioUnsere Lösung
Kündigung von KreditlinienVerhandlung mit Banken, Alternativfinanzierung
Inanspruchnahme aus BürgschaftenHaftungsminimierung, Abwehrstrategien
Forderungen von Finanzamt/KrankenkasseRechtliche Prüfung, Stundung, Ratenzahlung
Überschuldung/ZahlungsunfähigkeitInsolvenzantrag, Haftungsvermeidung
SanierungsbedarfRestrukturierung, Turnaround-Konzepte

Unser Ansatz – Prävention und Verteidigung

Vorbeugend:

  • Frühzeitige Beratung zur Haftungsvermeidung

  • Schulung zu Pflichten und Risiken

  • Entwicklung von Sanierungsstrategien

  • Professionelle Krisenkommunikation

Im Ernstfall:

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

  • Verhandlung mit allen Beteiligten

  • Vertretung vor Gericht

  • Strafverteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen

 

Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist

ZeitpunktIhre Optionen
Frühe KriseAlle Handlungsoptionen offen: Sanierung, Nachfinanzierung, Kommunikation
Fortgeschrittene KriseBegrenzte Optionen: Turnaround, Insolvenzplanung
InsolvenzreifeInsolvenzantragspflicht, Haftungsvermeidung wird schwierig
Nach InanspruchnahmeNur noch Schadensbegrenzung, Verteidigung

 

Je früher Sie handeln, desto besser können wir Ihre Haftung vermeiden.

Sprechen Sie mit uns – vertraulich und kompetent

Als Geschäftsführer stehen Sie unter enormem Druck. Wir nehmen Ihnen die rechtliche Unsicherheit und entwickeln mit Ihnen einen klaren Handlungsplan.

Unsere Kompetenzen im Überblick

  • Geschäftsführerhaftung vermeiden & reduzieren
  • Insolvenzantragspflicht & § 15 a InsO
  • Krisenkommunikation & Sanierungsberatung
  • Turnaround-Konzepte & Restrukturierung
  • Haftungsabwehr bei Inanspruchnahme
  • Vertretung in Zivil- und Strafverfahren
  • Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren
  • Insolvenzpläne & übertragende Sanierungen
Kontakt
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Terminvereinbarung unter:

Lüneburg: 04131 2010-0
Hamburg: 040 5247600-0
Berlin: 030 2325 3478-0
(Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr)
oder jederzeit per E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de

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