Ihre Anwälte für
Geschäftsleiterhaftung
Als Geschäftsführer in der Krise – Haftungsrisiken kennen und minimieren
Sie tragen als Geschäftsführer nicht nur Verantwortung für Ihr Unternehmen, sondern auch ein persönliches Haftungsrisiko. In der Krise wird dieses Risiko schnell existenzbedrohend – wenn Sie nicht rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten.
Wir helfen Ihnen:
Haftung vermeiden oder deutlich reduzieren
Handlungsoptionen erkennen und nutzen
Pflichten erfüllen – rechtssicher und strategisch klug
Abwehr bei Inanspruchnahme durch Gläubiger, Finanzamt oder Insolvenzverwalter
Haftungsvermeidung beginnt mit der richtigen Frage
Muss ich handeln? Wann? Und wie?
Zur Haftungsvermeidung gehört zuallererst zu erkennen, ob und wann gehandelt werden muss – und in welcher Reihenfolge. Nur so behalten Sie alle Handlungsmöglichkeiten in der Hand.
Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen:
Frühzeitig zu erkennen, ob Insolvenzgründe vorliegen
Rechtssicher zu entscheiden, ob Nachfinanzierung oder Insolvenzantrag geboten ist
Die Insolvenzantragspflicht zu erfüllen – ohne unnötige Haftungsrisiken
Kostspielige Fehler zu vermeiden
Grundsatz: Je früher Sie Beratung einholen, desto mehr Optionen haben Sie.
Krisenkommunikation – Vertrauen erhalten, Optionen sichern
Eine Unternehmenskrise ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine Kommunikationskrise. Wie, wann und was Sie kommunizieren, kann über Erfolg oder Scheitern entscheiden.
Kritische Stakeholder:
Kunden – Aufträge sichern, Vertrauen erhalten
Banken & Lieferanten – Kreditlinien bewahren, Zahlungsziele verhandeln
Mitarbeiter – Motivation aufrechterhalten, Know-how halten
Eine glaubwürdige und schlüssig kommunizierte Sanierungsperspektive kann Ihnen helfen, Schlimmeres zu verhindern. Als erfahrene Sanierungsberater erstellen wir für Sie einen tragfähigen Sanierungsplan und vermitteln diesen gegenüber Ihren Gläubigern.
Von der Sanierung bis zum Insolvenzverfahren – alle Optionen nutzen
Phase 1: Krise erkannt – Sanierung möglich
Wenn noch Sanierungschancen bestehen, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen:
Sanierungspläne mit realistischen Zahlen und Maßnahmen
Turnaround-Konzepte für die Verhandlung mit Gläubigern
Strategische Optionen zur Liquiditätssicherung
Phase 2: Sanierung nicht mehr möglich – Insolvenzantrag erforderlich
Wenn keine Sanierungsoptionen mehr bestehen, prüfen wir alle Möglichkeiten einer weitgehenden Haftungsvermeidung:
Rechtzeitige und rechtssichere Insolvenzantragstellung
Vermeidung von Insolvenzverschleppung und Geschäftsleiterhaftung
Prüfung von Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
Begleitung durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens
Phase 3: Begleitung im Verfahren
Wir stehen Ihnen zur Seite bei:
Insolvenzplänen – maßgeschneiderte Sanierung aus der Insolvenz
Übertragenden Sanierungen – Unternehmensfortführung sichern
Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung – Kontrolle behalten
Haftungsabwehr – wenn Sie bereits in Anspruch genommen werden
Werden Sie bereits von Gläubigern, Finanzamt, Krankenkasse oder Insolvenzverwalter in Anspruch genommen? Schnelles Handeln ist jetzt entscheidend.
Wir vertreten Sie sowohl:
Zivilrechtlich – bei Haftungsansprüchen und Forderungen
Strafrechtlich – bei Insolvenzverschleppung, Bankrott oder anderen Vorwürfen
Bei rechtzeitiger Einschaltung können wir:
Kostspielige Rechtsstreitigkeiten oder Strafverfahren vermeiden
Für Sie günstige Vergleiche aushandeln
Bestenfalls eine außergerichtliche Forderungsabwehr erreichen
Auch vor Gericht bestehen noch viele Möglichkeiten, Haftungen zu reduzieren oder ganz abzuwehren. In allen Verfahrensstufen sind wir als versierte Anwälte an Ihrer Seite.
Weitere Krisenszenarien – wir unterstützen Sie umfassend
Typische Mandate:
| Krisenszenario | Unsere Lösung |
|---|---|
| Kündigung von Kreditlinien | Verhandlung mit Banken, Alternativfinanzierung |
| Inanspruchnahme aus Bürgschaften | Haftungsminimierung, Abwehrstrategien |
| Forderungen von Finanzamt/Krankenkasse | Rechtliche Prüfung, Stundung, Ratenzahlung |
| Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit | Insolvenzantrag, Haftungsvermeidung |
| Sanierungsbedarf | Restrukturierung, Turnaround-Konzepte |
Unser Ansatz – Prävention und Verteidigung
Vorbeugend:
Frühzeitige Beratung zur Haftungsvermeidung
Schulung zu Pflichten und Risiken
Entwicklung von Sanierungsstrategien
Professionelle Krisenkommunikation
Im Ernstfall:
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Verhandlung mit allen Beteiligten
Vertretung vor Gericht
Strafverteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen
Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist
| Zeitpunkt | Ihre Optionen |
|---|---|
| Frühe Krise | Alle Handlungsoptionen offen: Sanierung, Nachfinanzierung, Kommunikation |
| Fortgeschrittene Krise | Begrenzte Optionen: Turnaround, Insolvenzplanung |
| Insolvenzreife | Insolvenzantragspflicht, Haftungsvermeidung wird schwierig |
| Nach Inanspruchnahme | Nur noch Schadensbegrenzung, Verteidigung |
Je früher Sie handeln, desto besser können wir Ihre Haftung vermeiden.
Sprechen Sie mit uns – vertraulich und kompetent
Als Geschäftsführer stehen Sie unter enormem Druck. Wir nehmen Ihnen die rechtliche Unsicherheit und entwickeln mit Ihnen einen klaren Handlungsplan.
Unsere Kompetenzen im Überblick
- Geschäftsführerhaftung vermeiden & reduzieren
- Insolvenzantragspflicht & § 15 a InsO
- Krisenkommunikation & Sanierungsberatung
- Turnaround-Konzepte & Restrukturierung
- Haftungsabwehr bei Inanspruchnahme
- Vertretung in Zivil- und Strafverfahren
- Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren
- Insolvenzpläne & übertragende Sanierungen
